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Die im Jahr 1923 gegründete Monuta Versicherungen haben ihren Sitz in den Niederlanden. Erst seit Juli 2007 bietet der niederländische Marktführer seine Leistungen auch in Deutschland an und ist mit einer Niederlassung in Düsseldorf vertreten. Der Versicherer konzentriert sich auf die Trauerfallvorsorge und die Sterbegeldversicherung. Dabei geht der Versicherer über die sonst üblichen Angebote hinaus. Die Sterbegeldversicherung der Monuta ist nicht nur eine finanzielle Absicherung der Kunden im Bereich der Bestattungsvorsorge. Darüber hinaus bietet der Versicherer weitere Serviceleistungen an, die die Trauerzeremonie an sich betreffen.
Das Angebot der Monuta Sterbegeldversicherung
Das Versicherungsangebot der Monuta weicht mit seinen Leistungen von klassischen Sterbegeldversicherungen ab:
Die Sterbegeldversicherung der Monuta unterscheidet sich vor allem bezüglich der zusätzlichen Leistungen und Services von anderen Sterbegeldversicherungen, die die Trauerzeremonie betreffen. Mit der Trauerfallvorsorge kann der Versicherungsnehmer zu Lebzeiten die Beerdigung nach seinen Vorstellungen gestalten. Das gilt zum Beispiel für die Größe und den Umfang der Feierlichkeiten, für die Bestattungsart, für den eigentlichen Ablauf, die bei der Bestattung zu tragende Kleidung und für den Text der Todesanzeige.
Überschussbeteiligung | keine Überschussbeteiligung |
Leistung bei Unfalltod | doppelte Versicherungssumme |
Leistung bei Tod im Ausland | ja |
Beitragsstabilität | garantierte Stabilität |
Altersabhängige Beitragsbefreiung | ja, ab dem 65 . Lebensjahr |
Art der Beitragszahlung | monatlich |
Wartezeit | 36 Monate |
Beitragsrückzahlung bei Tod innerhalb der Wartezeit | Teilrückzahlung |
Höchstalter bei Vertragsabschluss | 54 . Lebensjahr |
Mindestalter bei Vertragsabschluss | 25 . Lebensjahr |
Gesundheitsprüfung | keine Gesundheitsprüfung |
Überschussbeteiligung | keine Überschussbeteiligung |
Leistung bei Unfalltod | doppelte Versicherungssumme |
Leistung bei Tod im Ausland | ja |
Beitragsstabilität | garantierte Stabilität |
Altersabhängige Beitragsbefreiung | ja, ab dem 65 . Lebensjahr |
Art der Beitragszahlung | monatlich |
Wartezeit | keine Wartezeit |
Beitragsrückzahlung bei Tod innerhalb der Wartezeit | keine Wartezeit |
Höchstalter bei Vertragsabschluss | 54 . Lebensjahr |
Mindestalter bei Vertragsabschluss | 18 . Lebensjahr |
Gesundheitsprüfung | einfache Gesundheitsprüfung |
Überschussbeteiligung | keine Überschussbeteiligung |
Leistung bei Unfalltod | doppelte Versicherungssumme |
Leistung bei Tod im Ausland | ja |
Beitragsstabilität | garantierte Stabilität |
Altersabhängige Beitragsbefreiung | ja, ab dem 75 . Lebensjahr |
Art der Beitragszahlung | monatlich |
Wartezeit | 36 Monate |
Beitragsrückzahlung bei Tod innerhalb der Wartezeit | Teilrückzahlung |
Höchstalter bei Vertragsabschluss | 64 . Lebensjahr |
Mindestalter bei Vertragsabschluss | 25 . Lebensjahr |
Gesundheitsprüfung | keine Gesundheitsprüfung |
Überschussbeteiligung | keine Überschussbeteiligung |
Leistung bei Unfalltod | doppelte Versicherungssumme |
Leistung bei Tod im Ausland | ja |
Beitragsstabilität | garantierte Stabilität |
Altersabhängige Beitragsbefreiung | ja, ab dem 75 . Lebensjahr |
Art der Beitragszahlung | monatlich |
Wartezeit | keine Wartezeit |
Beitragsrückzahlung bei Tod innerhalb der Wartezeit | keine Wartezeit |
Höchstalter bei Vertragsabschluss | 64 . Lebensjahr |
Mindestalter bei Vertragsabschluss | 18 . Lebensjahr |
Gesundheitsprüfung | einfache Gesundheitsprüfung |
Überschussbeteiligung | keine Überschussbeteiligung |
Leistung bei Unfalltod | doppelte Versicherungssumme |
Leistung bei Tod im Ausland | ja |
Beitragsstabilität | garantierte Stabilität |
Altersabhängige Beitragsbefreiung | ja, ab dem 85 . Lebensjahr |
Art der Beitragszahlung | monatlich |
Wartezeit | 36 Monate |
Beitragsrückzahlung bei Tod innerhalb der Wartezeit | Teilrückzahlung |
Höchstalter bei Vertragsabschluss | 74 . Lebensjahr |
Mindestalter bei Vertragsabschluss | 25 . Lebensjahr |
Gesundheitsprüfung | keine Gesundheitsprüfung |
Überschussbeteiligung | keine Überschussbeteiligung |
Leistung bei Unfalltod | doppelte Versicherungssumme |
Leistung bei Tod im Ausland | ja |
Beitragsstabilität | garantierte Stabilität |
Altersabhängige Beitragsbefreiung | ja, ab dem 85 . Lebensjahr |
Art der Beitragszahlung | monatlich |
Wartezeit | keine Wartezeit |
Beitragsrückzahlung bei Tod innerhalb der Wartezeit | keine Wartezeit |
Höchstalter bei Vertragsabschluss | 74 . Lebensjahr |
Mindestalter bei Vertragsabschluss | 18 . Lebensjahr |
Gesundheitsprüfung | einfache Gesundheitsprüfung |
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Der Tarif Trauerfall-Vorsorge 65 enthält eine Beitragsgarantie. Damit bleiben Sie von Beitragserhöhungen auch im höheren Lebensalter verschont. Positiv ist die komplette Befreiung von den Beiträgen mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres. Sie haben aber weiterhin den vollen Versicherungsschutz. Die Auszahlung der Versicherungssumme in doppelter Höhe bei Unfalltod sichert Ihre Hinterbliebenen auch in dieser schwierigen Situation optimal ab. Auf eine Gesundheitsprüfung wird vollkommen verzichtet. Es werden Ihnen daher auch keine Fragen gestellt, die Ihren gegenwärtigen oder vergangenen Gesundheitszustand betreffen.
Mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages Trauerfall-Vorsorge 65 (keine Wartezeit) erhalten Sie eine Beitragsgarantie. Sie profitieren von Beiträgen in stets gleichbleibender Höhe. Mit Erreichen des 65. Lebensjahres brauchen Sie überhaupt keine Beiträge mehr zu zahlen. Der Versicherungsschutz besteht natürlich weiterhin. Bei Tod durch Unfall sind Ihre Hinterbliebenen zumindest in finanzieller Hinsicht gut versorgt. Es wird im Versicherungsfall die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt. In diesem Tarif verzichtet der Versicherer auf die Anrechnung einer Wartezeit, während dieser er keine Leistung erbringt. So sind Ihre Angehörigen bereits vom ersten Tag an in vollem Umfang abgesichert.
Aufgrund des niedrigen Eintrittsalters von 18 Jahren und einem Höchstalter bei Vertragsschluss von 54 Jahren ist es in der Sterbegeldversicherung Trauerfall-Vorsorge 75 möglich, bereits ab dem 65. Lebensjahr eine altersabhängige Beitragsbefreiung zu beantragen. Außerdem können Versicherte im Tarif Trauerfall-Vorsorge 75 eine nachträgliche Beitragsanpassung vornehmen, sodass die Beitragszahlungen an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden können. Gleiches gilt für die garantierte Beitragsstabilität über die gesamte Vertragslaufzeit, die dem Versicherungsnehmer finanzielle Planungssicherheit gibt.
In der Sterbegeldversicherung Trauerfall-Vorsorge 75 (keine Wartezeit) bleiben Sie als Versicherungsnehmer nicht nur von Beitragserhöhungen verschont, sodass Sie finanzielle Planungssicherheit haben. Sie profitieren außerdem von weiteren Highlights. Das gilt für die individuelle Absicherung zwischen 2.000 und 15.000 Euro ebenso wie für die doppelte Versicherungssumme bei Unfalltod, den Verzicht auf die Einhaltung einer Wartezeit und die altersabhängige Beitragsbefreiung ab dem 75. Lebensjahr.
Die Beitragsgarantie beim Tarif Trauerfall-Vorsorge 85 sorgt dafür, dass Sie bis zu einem Alter von 85 Jahren von stabilen Beiträgen profitieren. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie nämlich gar keine Beiträge mehr. Sie genießen aber weiterhin den vereinbarten Versicherungsschutz. Der plötzliche Tod durch einen Unfall trifft Ihre Angehörigen besonders hart. Um diese wenigstens vor finanziellen Schwierigkeiten zu bewahren, wird in diesem Fall die Versicherungssumme in doppelter Höhe ausgezahlt. Bei Vertragsabschluss werden Ihnen in diesem Tarif keine Fragen gestellt, die Ihre Gesundheit betreffen. Auf eine Gesundheitsprüfung wird vom Versicherer vollkommen verzichtet.
Die garantierte Beitragsstabilität ist eines der Highlights im Tarif Trauerfall-Vorsorge 85 (keine Wartezeit). Eng damit verbunden sind die altersabhängige Beitragsbefreiung ab dem 65. Lebensjahr und eine von der Monuta erwirtschaftete Überschussbeteiligung, die in dieser Sterbegeldversicherung direkt an den Versicherungsnehmer als Sofortrabatt des Zahlbeitrags weitergegeben wird. Ein Vertragsabschluss ist zwischen dem 18. und 54. Lebensjahr möglich mit einer frei wählbaren Versicherungssumme, die im Tarif Trauerfall-Vorsorge 85 (keine Wartezeit) zwischen 1.000 und 15.000 Euro beträgt. Großzügig bemessen ist außerdem die Versicherungssumme, die bei Unfalltod in doppelter Höhe ausgezahlt wird.