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Der Münchener Verein bietet mit dem Tarif 10 eine kostengünstige Sterbegeldversicherung, die von Kunden durchweg positiv bewertet wird. Diese Versicherung zeichnet sich durch ihre Wirtschaftlichkeit und Kundenfreundlichkeit aus und stellt eine verlässliche finanzielle Absicherung im Todesfall dar.
In Bezug auf die Leistungen des Tarifs 10 garantiert der Münchener Verein einen lebenslangen Versicherungsschutz. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Angehörigen gemäß der gesetzlichen Erbfolge als Begünstigte einzusetzen oder andere Personen Ihrer Wahl zu benennen. Diese Flexibilität erleichtert die Auszahlung der Versicherungssumme, die als Schonvermögen behandelt wird. Ein weiteres Plus ist die Überschussbeteiligung, die im Todesfall als Bonuszahlung den Begünstigten zusätzlich zugutekommt.
Die Beitragszahlungen sind im Tarif 10 klar und einfach strukturiert. Sie erfolgen monatlich und ab dem 85. Lebensjahr genießen Sie den Vorteil einer beitragsfreien Versicherung, während der vollständige Versicherungsschutz erhalten bleibt. Ein wesentlicher Vorzug ist die Beitragsgarantie, die für konstante Beiträge über die gesamte Laufzeit der Versicherung ohne jegliche Erhöhungen sorgt.
Ein besonderes Merkmal des Tarifs 10 ist der Verzicht auf Gesundheitsfragen und -prüfungen. Vorerkrankungen oder frühere Unfälle haben keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz. Die Wartezeit bis zum Eintritt des vollen Versicherungsschutzes beträgt 36 Monate. Im Falle eines Unfalltodes wird die volle Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Sollte der Tod innerhalb der Wartezeit eintreten, erfolgt eine vollständige Rückerstattung der bis dahin geleisteten Beiträge.
ÜberschussbeteiligungErwirtschaftete Überschüsse gehen an den Kunden, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Beim Sofortrabatt wird die Überschussbeteiligung mit der Prämie verrechnet. Bei der Bonuszahlung wird die Überschussbeteiligung gespart und zum Vertragsende zur garantierten Versicherungssumme ausbezahlt.. | Bonuszahlung bei Auszahlung Bonuszahlung bei Auszahlung |
Leistung bei TodBei Tod gibt es in der Regel die volle vereinbarte Versicherungssumme, auch während der Wartezeit. Einige Tarife gewähren hier auch die doppelte Versicherungssumme. | ausgewählte Versicherungssumme ausgewählte Versicherungssumme |
Leistung bei UnfalltodIm Todesfall wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Um die Kosten für eine durchschnittliche Bestattung zu decken, sollten Sie mindestens eine Versicherungssumme von 7.600 € einplanen. Hinzu kommen Kosten für die spätere Grabpflege, den Steinmetz und Friedhofgebühren, was die Gesamtkosten auf über 10.000 € ansteigen lassen kann. | einfache Versicherungssumme einfache Versicherungssumme |
Leistung bei Tod innerhalb der WartezeitTarife mit Wartezeit zahlen bei Tod während der Wartezeit die von Kunden gesicherte Versicherungssumme nicht voll aus. Meist gibt es mindestens die gezahlten Beiträge. Einige Gesellschaften zahlen außerdem einen Anteil der Versicherungssumme. | ja ja |
Leistung bei Tod im AuslandWählt der Kunde einen Tarif mit Überführung, zahlt der Versicherer die Überführungskosten des Verstorbenen, wenn dieser im Ausland gestorben ist. | ja ja |
Leistung bei SuizidSuizid schließt in der Regel Leistungen nicht aus, viele Gesellschaften haben für volle Leistungen jedoch eine Wartezeit. Bei Suizid während der Wartezeit gibt es nur Beitragsrückerstattung. | ja ja, 3 Jahre nach Versicherungsbeginn |
Bezugsrecht (Begünstigte Person)Der Kunde bestimmt, wer die Versicherungssumme zur Bezahlung der Beisetzung erhält. Das können Angehörige, Freunde aber auch der ausgewählte Bestatter sein. | Erbberechtigte/e oder gewählte Person oder gewählte Bestattungsinstitut Erbberechtigte/e oder gewählte Person oder gewählte Bestattungsinstitut |
Mitversicherung von eigenen Kindern (kostenfrei)Ein paar Gesellschaften ermöglichen eine kostenfreie Mitversicherung von Kindern, die Versicherungssumme ist jedoch begrenzt. | nein nein |
BeitragsstabilitätGarantierte Beiträge geben Sicherheit vor Beitragserhöhungen. Bei Tarifen mit Sofortrabatt als Überschussbeteiligung steigen die Beiträge höchstens bis zum Beitrag vor der Überschussverrechnung. | garantierte Stabilität garantierte Stabilität |
Altersabhängige BeitragsbefreiungJeder Versicherer erlaubt seinen Kunden, zur Vermeidung einer Kündigung den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das reduziert die Versicherungsleistung. Der Schutz nach Beitragsfreistellung umfasst den Rückkaufswert. | ja, ab dem 85 . Lebensjahr ja, ab dem 85 . Lebensjahr |
Dynamik-OptionDie Beiträge sowie die Versicherungssumme können durch feste Intervalle gesteigert werden. Ohne einer erneuten Gesundheitsprüfung bzw. Wartezeit. | nein nein |
Höchstalter bei VertragsabschlussDer Abschluss ist meist bis zum 75. Lebensjahr, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag oft auch bis zum Alter von 80 Jahren möglich. | 83 . Lebensjahr 83 . Lebensjahr |
Mindestalter bei VertragsabschlussManche Versicherer geben ein Mindestalter, etwa von 30 Jahren, vor. In der Regel ist der Abschluss aber auch schon in jüngeren Jahren möglich. | 18 . Lebensjahr 18 . Lebensjahr |
GesundheitsprüfungBei einigen Tarifen müssen die Kunden beim Vertragsschluss eine Erklärung zu ihrem Gesundheitszustand abgeben und erklären, dass innerhalb der vergangenen drei bis fünf Jahre bei ihnen bestimmte Krankheiten nicht aufgetreten sind. Zusätzliche Atteste vom Arzt sind nicht erforderlich. Irrelevant für den Versicherungsschutz sind Krankheiten, die erst nach Vertragsbeginn erstmalig aufgetreten sind. | keine Gesundheitsprüfung keine Gesundheitsprüfung |
Geltungsbereiche VersicherungsschutzViele Versicherungen gelten nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Es gibt aber auch Policen, bei der ein Todesfall im Ausland wegen der Überführungskosten zusätzlich erweitert werden muss. | nur innerhalb Deutschlands nur innerhalb Deutschlands |
Absicherungsleistung frei wählbarKunden können bei den Versicherungen Absicherungsleistungen frei wählen. Manche Gesellschaften arbeiten aber mit Höchstgrenzen, z. B. von 30.000 Euro. | ja ja |
MindestvertragslaufzeitViele Anbieter haben eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu drei Jahren, bevor voller Versicherungsschutz durch die Sterbe gilt. | keine Mindestlaufzeit keine Mindestlaufzeit |
KündigungsfristEine Sterbeversicherung kann in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch ein Jahr nach Vertragsbeginn. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn Beiträge steigen oder sich Leistungen verschlechtern. | zum Ende der laufenden Versicherungsperiode zum Ende der laufenden Versicherungsperiode |
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche KündigungsrechtDie ordentliche Kündigung einer Sterbegeldversicherung durch den Versicherer ist nicht möglich. | ja ja |
Telefonische ErstberatungDie telefonische Erstberatung hilft Ihnen die richtigen Ansprechpartner sowie in der Durchführung bzw. im Ablauf zu unterstützen | ja ja |
Vorsorgedokumente für den TodesfallVorsorgedokumente für den Todesfall, dies beinhalten z.B. das Testament, Nachfolgeregelung und weitere Rechtsfolgen. | nein nein |
Auslandsnotfall-ServiceManche Versicherer übernehmen im Rahmen der Sterbegeldversicherung die Kosten für die Rückführung eines Verstorbenen aus dem Ausland, sofern dies in den Vertragsbedingungen festgelegt ist. | nein nein |
WartezeitTarife, bei denen der Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, haben generell eine Wartezeit. | 36 Monate 36 Monate |
Wartezeit entfällt bei UnfalltodDie Wartezeit kann bei Unfalltod entfallen, wenn eine Wartezeit grundsätzlich besteht. | ja ja |
Regelung für TeilrückzahlungEine Teilrückzahlung findet statt, wenn der Tod innerhalb der Wartezeit eintritt. Wenn bei einem Tarif lange Wartezeiten bestehen, findet häufig auch eine geringere Teilrückzahlung statt. | Die gezahlten Beiträge werden zurückerstattet. Die gezahlten Beiträge werden zurückerstattet. |
Serviceleistung der VersicherungServiceleistung der Versicherung | sehr gut sehr gut |
Produktinformationen | |
Versicherungsbedingungen |
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