Allgemeine Leistungsaspekte SOLIDAR Sterbegeldversicherung
SOLIDAR Sterbegeldversicherung
Die SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG mit Sitz in Bochum ist seit 1922 auf die Sterbegeldversicherung spezialisiert. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit steht dabei die gemeinschaftliche Vorsorge im Mittelpunkt. Mit den Tarifen SOLIDAR Tarif 18 und Tarif 19 stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um Bestattungskosten frühzeitig abzusichern und Angehörige finanziell zu entlasten.
Der SOLIDAR Tarif 18 zeichnet sich durch günstige laufende Beiträge aus. Die Versicherungssumme kann zwischen 500 € und 8.000 € gewählt werden, ein Abschluss ist im Alter von 14 bis 70 Jahren möglich. Die Beitragszahlung erfolgt längstens bis zum 85. Lebensjahr. Der SOLIDAR Tarif 19 bietet dagegen eine kürzere Beitragszeit: Hier werden Beiträge nur bis zum 65. Lebensjahr gezahlt, anschließend besteht der Versicherungsschutz beitragsfrei weiter. Der Tarif kann zwischen 14 und 60 Jahren abgeschlossen werden.
Für die Sterbegeldversicherung der SOLIDAR ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Es gilt eine dreijährige Aufbauzeit, wobei bereits nach 12 Monaten eine gestaffelte Leistung vorgesehen ist. Bei Unfalltod besteht sofortiger Versicherungsschutz und die vereinbarte Versicherungssumme wird doppelt ausgezahlt.
Mit Tarif 18 und Tarif 19 bietet die SOLIDAR somit zwei unterschiedliche Wege der Bestattungsvorsorge: wahlweise mit günstigen Beiträgen und längerer Beitragszahlung oder mit einer kürzeren Beitragsphase bis zum 65. Lebensjahr. So lässt sich die Absicherung passend zur persönlichen Lebens- und Vorsorgesituation auswählen.
Nutzen Sie unseren benutzerfreundlichen Online-Vergleichsrechner, um die verschiedenen Tarife zu vergleichen und die perfekte Lösung für sich zu finden. Sichern Sie sich jetzt Ihren persönlichen Schutz für eine zukunftsorientierte Absicherung.
| Leistung | Leistungsumfang |
|---|---|
ÜberschussbeteiligungErwirtschaftete Überschüsse gehen an den Kunden, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Beim Sofortrabatt wird die Überschussbeteiligung mit der Prämie verrechnet. Bei der Bonuszahlung wird die Überschussbeteiligung gespart und zum Vertragsende zur garantierten Versicherungssumme ausbezahlt.. | Sofortrabatt und Bonuszahlung bei Auszahlung |
Leistung bei TodBei Tod gibt es in der Regel die volle vereinbarte Versicherungssumme, auch während der Wartezeit. Einige Tarife gewähren hier auch die doppelte Versicherungssumme. | ausgewählte Versicherungssumme |
Leistung bei UnfalltodIm Todesfall wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Um die Kosten für eine durchschnittliche Bestattung zu decken, sollten Sie mindestens eine Versicherungssumme von 7.600 € einplanen. Hinzu kommen Kosten für die spätere Grabpflege, den Steinmetz und Friedhofgebühren, was die Gesamtkosten auf über 10.000 € ansteigen lassen kann. | doppelte Versicherungssumme 1 |
Leistung bei Tod innerhalb der WartezeitTarife mit Wartezeit zahlen bei Tod während der Wartezeit die von Kunden gesicherte Versicherungssumme nicht voll aus. Meist gibt es mindestens die gezahlten Beiträge. Einige Gesellschaften zahlen außerdem einen Anteil der Versicherungssumme. | ja |
Leistung bei Tod im AuslandWählt der Kunde einen Tarif mit Überführung, zahlt der Versicherer die Überführungskosten des Verstorbenen, wenn dieser im Ausland gestorben ist. | ja |
| Leistung | Leistungsumfang |
|---|---|
BeitragsstabilitätGarantierte Beiträge geben Sicherheit vor Beitragserhöhungen. Bei Tarifen mit Sofortrabatt als Überschussbeteiligung steigen die Beiträge höchstens bis zum Beitrag vor der Überschussverrechnung. | Beitragsanpassung möglich |
Altersabhängige BeitragsbefreiungJeder Versicherer erlaubt seinen Kunden, zur Vermeidung einer Kündigung den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das reduziert die Versicherungsleistung. Der Schutz nach Beitragsfreistellung umfasst den Rückkaufswert. | ja, ab dem 85 . Lebensjahr |
Dynamik-OptionDie Beiträge sowie die Versicherungssumme können durch feste Intervalle gesteigert werden. Ohne einer erneuten Gesundheitsprüfung bzw. Wartezeit. | nein |
| Leistung | Leistungsumfang |
|---|---|
WartezeitTarife, bei denen der Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, haben generell eine Wartezeit. | 36 Monate 1 |
Wartezeit entfällt bei UnfalltodDie Wartezeit kann bei Unfalltod entfallen, wenn eine Wartezeit grundsätzlich besteht. | ja |
| Leistung | Leistungsumfang |
|---|---|
ÜberschussbeteiligungErwirtschaftete Überschüsse gehen an den Kunden, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Beim Sofortrabatt wird die Überschussbeteiligung mit der Prämie verrechnet. Bei der Bonuszahlung wird die Überschussbeteiligung gespart und zum Vertragsende zur garantierten Versicherungssumme ausbezahlt.. | Sofortrabatt und Bonuszahlung bei Auszahlung |
Leistung bei TodBei Tod gibt es in der Regel die volle vereinbarte Versicherungssumme, auch während der Wartezeit. Einige Tarife gewähren hier auch die doppelte Versicherungssumme. | ausgewählte Versicherungssumme |
Leistung bei UnfalltodIm Todesfall wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Um die Kosten für eine durchschnittliche Bestattung zu decken, sollten Sie mindestens eine Versicherungssumme von 7.600 € einplanen. Hinzu kommen Kosten für die spätere Grabpflege, den Steinmetz und Friedhofgebühren, was die Gesamtkosten auf über 10.000 € ansteigen lassen kann. | doppelte Versicherungssumme 1 |
Leistung bei Tod innerhalb der WartezeitTarife mit Wartezeit zahlen bei Tod während der Wartezeit die von Kunden gesicherte Versicherungssumme nicht voll aus. Meist gibt es mindestens die gezahlten Beiträge. Einige Gesellschaften zahlen außerdem einen Anteil der Versicherungssumme. | ja |
Leistung bei Tod im AuslandWählt der Kunde einen Tarif mit Überführung, zahlt der Versicherer die Überführungskosten des Verstorbenen, wenn dieser im Ausland gestorben ist. | ja |
| Leistung | Leistungsumfang |
|---|---|
BeitragsstabilitätGarantierte Beiträge geben Sicherheit vor Beitragserhöhungen. Bei Tarifen mit Sofortrabatt als Überschussbeteiligung steigen die Beiträge höchstens bis zum Beitrag vor der Überschussverrechnung. | Beitragsanpassung möglich |
Altersabhängige BeitragsbefreiungJeder Versicherer erlaubt seinen Kunden, zur Vermeidung einer Kündigung den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das reduziert die Versicherungsleistung. Der Schutz nach Beitragsfreistellung umfasst den Rückkaufswert. | ja, ab dem 65 . Lebensjahr |
Dynamik-OptionDie Beiträge sowie die Versicherungssumme können durch feste Intervalle gesteigert werden. Ohne einer erneuten Gesundheitsprüfung bzw. Wartezeit. | nein |
| Leistung | Leistungsumfang |
|---|---|
WartezeitTarife, bei denen der Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, haben generell eine Wartezeit. | 36 Monate |
Wartezeit entfällt bei UnfalltodDie Wartezeit kann bei Unfalltod entfallen, wenn eine Wartezeit grundsätzlich besteht. | ja |
- Günstige Monatsbeiträge durch die Anrechnung der Überschussbeteiligung als Beitragsrabatt.
- Doppelte Auszahlung der Versicherungssumme bei Unfalltod für eine zusätzliche finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen.
- Keine Gesundheitsprüfung für einen unkomplizierten Abschluss unabhängig vom Gesundheitszustand.
Der SOLIDAR Tarif 18 ist auf günstige laufende Beiträge ausgerichtet. Durch die Überschussbeteiligung kann ein Beitragsrabatt gewährt werden, der direkt auf den monatlichen Beitrag angerechnet wird. Die Beitragszahlung erfolgt längstens bis zum 85. Lebensjahr – anschließend bleibt der Versicherungsschutz beitragsfrei bestehen.
Bei einem Unfalltod besteht sofortiger Versicherungsschutz und die vereinbarte Versicherungssumme wird doppelt ausgezahlt. Zudem verzichtet die SOLIDAR auf eine Gesundheitsprüfung. Damit ermöglicht Tarif 18 eine unkomplizierte Bestattungsvorsorge, die Angehörige im Todesfall finanziell entlasten kann.
- Kurze Beitragszeit mit Beitragszahlung nur bis zum 65. Lebensjahr – danach bleibt der Versicherungsschutz beitragsfrei bestehen.
- Doppelte Auszahlung der Versicherungssumme bei Unfalltod für eine zusätzliche finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen.
- Keine Gesundheitsprüfung für einen unkomplizierten Abschluss unabhängig vom Gesundheitszustand.
Der SOLIDAR Tarif 19 ist besonders für Versicherte interessant, die ihre Bestattungsvorsorge frühzeitig regeln und im Ruhestand keine weiteren Beiträge zahlen möchten. Die Beitragszahlung endet bereits mit dem 65. Lebensjahr. Anschließend bleibt der vereinbarte Versicherungsschutz beitragsfrei bestehen.
Bei einem Unfalltod besteht sofortiger Versicherungsschutz und die vereinbarte Versicherungssumme wird doppelt ausgezahlt. Zudem verzichtet die SOLIDAR auf eine Gesundheitsprüfung. Damit verbindet Tarif 19 eine frühzeitige Bestattungsvorsorge mit einer kurzen Beitragsphase und finanzieller Entlastung im Ruhestand.








