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Die SOLIDAR mit Sitz in Bochum gehört zu den größten Anbietern von Sterbegeldversicherungen in der Bundesrepublik. Sie wurde bereits vor rund 90 Jahren als betriebliche Sterbekasse des Krupp-Konzerns gegründet. Bis heute fühlt sich die SOLIDAR ihren Mitgliedern zu guten und fairen Leistungen verpflichtet, die durch sehr gute Testergebnisse der Zeitschriften Finanztest (Ausgabe 08/2009) und Öko-Test (Ausgabe 08/2012) bestätigt werden. Diese Unternehmenspolitik ist fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Sie wird fortgesetzt mit dem Ziel, dauerhaft beste Leistungen zu möglichst niedrigen Beitragszahlungen anzubieten. Insoweit genießen die Stabilität und Verlässlichkeit in der Anlagestrategie oberste Priorität. Der Erfolg dieser Strategie zeigt sich darin, dass die SOLIDAR Sterbegeldversicherung auch in der fortdauernden Finanzmarktkrise ein kontinuierliches Wachstum verzeichnet und die Eigenkapitalquote weiter erhöht hat.
Die Rahmenbedingungen der Sterbegeldversicherung SOLIDAR
Die Sterbegeldversicherung SOLIDAR bietet diese Konditionen:
Der Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung geht zu Lasten von Wartezeiten. Erst ab dem 4. Versicherungsjahr wird die volle Leistung aus der Sterbegeldversicherung ausgezahlt. Bei einem Ableben in den ersten 6 Monaten entfällt die Leistung. Vom 7. bis zum 12. Monat werden die eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer im 2. Versicherungsjahr, erhalten die Berechtigten ein Drittel der Versicherungssumme, bei einem Ableben im 3. Versicherungsjahr zwei Drittel der Versicherungssumme. Im 2. und 3. Versicherungsjahr werden mindestens die eingezahlten Beiträge ausgezahlt.
Überschussbeteiligung | Sofortrabatt des Zahlbeitrags |
Leistung bei Unfalltod | doppelte Versicherungssumme 1 |
Leistung bei Tod im Ausland | ja |
Beitragsstabilität | Beitragsanpassung möglich |
Altersabhängige Beitragsbefreiung | ja, ab dem 85 . Lebensjahr |
Art der Beitragszahlung | monatlich |
Wartezeit | 36 Monate |
Beitragsrückzahlung bei Tod innerhalb der Wartezeit | Teilrückzahlung |
Höchstalter bei Vertragsabschluss | 70 . Lebensjahr |
Mindestalter bei Vertragsabschluss | 14 . Lebensjahr |
Gesundheitsprüfung | keine Gesundheitsprüfung;100 |
Überschussbeteiligung | Sofortrabatt des Zahlbeitrags |
Leistung bei Unfalltod | doppelte Versicherungssumme 1 |
Leistung bei Tod im Ausland | ja |
Beitragsstabilität | Beitragsanpassung möglich |
Altersabhängige Beitragsbefreiung | ja, ab dem 65 . Lebensjahr |
Art der Beitragszahlung | monatlich |
Wartezeit | 36 Monate |
Beitragsrückzahlung bei Tod innerhalb der Wartezeit | Teilrückzahlung |
Höchstalter bei Vertragsabschluss | 60 . Lebensjahr |
Mindestalter bei Vertragsabschluss | 14 . Lebensjahr |
Gesundheitsprüfung | keine Gesundheitsprüfung;100 |
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Mit dem Sofortrabatt vom Tarif 18 wird Ihre Überschussbeteiligung auf die Monatsbeiträge angerechnet, so dass sich diese um den entsprechenden Betrag reduzieren. Mit 65 Jahren erfreuen Sie sich an einem weiterhin vollumfänglichen Versicherungsschutz, ohne dafür Beiträge entrichten zu müssen. Der plötzliche Tod eines Familienmitglieds ist immer tragisch, kann aber auch zusätzlich zu finanziellen Engpässen führen. Daher zahlt diese Versicherung bei Unfalltod die vereinbarte Summe in doppelter Höhe aus. Mit dem Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung spielen weder Ihr gegenwärtiger Gesundheitszustand noch vergangene Erkrankungen oder Unfälle eine Rolle.
Mit dem Sofortrabatt vom Tarif 19 wird Ihre Überschussbeteiligung auf die Monatsbeiträge angerechnet, so dass sich diese um den entsprechenden Betrag reduzieren. Mit 65 Jahren erfreuen Sie sich an einem weiterhin vollumfänglichen Versicherungsschutz, ohne dafür Beiträge entrichten zu müssen. Der plötzliche Tod eines Familienmitglieds ist immer tragisch, kann aber auch zusätzlich zu finanziellen Engpässen führen. Daher zahlt diese Versicherung bei Unfalltod die vereinbarte Summe in doppelter Höhe aus. Mit dem Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung spielen weder Ihr gegenwärtiger Gesundheitszustand noch vergangene Erkrankungen oder Unfälle eine Rolle.