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Der Münchener Verein, ansässig in München, ist ein Allbranchenversicherer mit deutschlandweiter Präsenz. Zu den angebotenen Versicherungen für Privatkunden gehört auch die Sterbegeldversicherung, die dem Geschäftsbereich „Existenz“ zugeordnet ist. Der Versicherungsverein basiert auf genossenschaftlichen Prinzipien und hat die Vision, eine wirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtung für das Handwerk und Gewerbe zu schaffen. Die Geschichte des Münchener Vereins beginnt im Jahr 1922 mit der Gründung der Münchener Verein Krankenversicherung a.G., während die Lebensversicherung und die Allgemeine Versicherung später hinzukommen.
Die Sterbegeldversicherung des Münchener Vereins bietet ihren Kunden attraktive Konditionen. Der Versicherungsschutz ist lebenslang gewährleistet, und nach Ablauf von 36 Monaten ab Vertragsbeginn besteht voller Versicherungsschutz. Sollte der Todesfall vor Ablauf dieser Frist eintreten, erhalten die Berechtigten eine Leistung entsprechend der bis dahin gezahlten Beiträge. Bei einem Unfalltod tritt der volle Versicherungsschutz unabhängig vom Vertragszeitpunkt sofort ein.
Die Beitragszahlungen bleiben während der gesamten Laufzeit konstant, und für den Abschluss der Sterbegeldversicherung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Versicherungssumme ist variabel und reicht von einem Minimum von 2.500 € bis zu einem Maximum von 15.000 €.
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ÜberschussbeteiligungErwirtschaftete Überschüsse gehen an den Kunden, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Beim Sofortrabatt wird die Überschussbeteiligung mit der Prämie verrechnet. Bei der Bonuszahlung wird die Überschussbeteiligung gespart und zum Vertragsende zur garantierten Versicherungssumme ausbezahlt.. | Bonuszahlung bei Auszahlung Bonuszahlung bei Auszahlung |
Leistung bei TodBei Tod gibt es in der Regel die volle vereinbarte Versicherungssumme, auch während der Wartezeit. Einige Tarife gewähren hier auch die doppelte Versicherungssumme. | ausgewählte Versicherungssumme ausgewählte Versicherungssumme |
Leistung bei UnfalltodIm Todesfall wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Um die Kosten für eine durchschnittliche Bestattung zu decken, sollten Sie mindestens eine Versicherungssumme von 7.600 € einplanen. Hinzu kommen Kosten für die spätere Grabpflege, den Steinmetz und Friedhofgebühren, was die Gesamtkosten auf über 10.000 € ansteigen lassen kann. | einfache Versicherungssumme einfache Versicherungssumme |
Leistung bei Tod innerhalb der WartezeitTarife mit Wartezeit zahlen bei Tod während der Wartezeit die von Kunden gesicherte Versicherungssumme nicht voll aus. Meist gibt es mindestens die gezahlten Beiträge. Einige Gesellschaften zahlen außerdem einen Anteil der Versicherungssumme. | ja ja |
Leistung bei Tod im AuslandWählt der Kunde einen Tarif mit Überführung, zahlt der Versicherer die Überführungskosten des Verstorbenen, wenn dieser im Ausland gestorben ist. | ja ja |
BeitragsstabilitätGarantierte Beiträge geben Sicherheit vor Beitragserhöhungen. Bei Tarifen mit Sofortrabatt als Überschussbeteiligung steigen die Beiträge höchstens bis zum Beitrag vor der Überschussverrechnung. | garantierte Stabilität garantierte Stabilität |
Altersabhängige BeitragsbefreiungJeder Versicherer erlaubt seinen Kunden, zur Vermeidung einer Kündigung den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das reduziert die Versicherungsleistung. Der Schutz nach Beitragsfreistellung umfasst den Rückkaufswert. | ja, ab dem 85 . Lebensjahr ja, ab dem 85 . Lebensjahr |
Dynamik-OptionDie Beiträge sowie die Versicherungssumme können durch feste Intervalle gesteigert werden. Ohne einer erneuten Gesundheitsprüfung bzw. Wartezeit. | nein nein |
WartezeitTarife, bei denen der Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, haben generell eine Wartezeit. | 36 Monate 36 Monate |
Wartezeit entfällt bei UnfalltodDie Wartezeit kann bei Unfalltod entfallen, wenn eine Wartezeit grundsätzlich besteht. | ja ja |
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