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Die IDEAL Versicherung bietet mit dem Tarif SterbeGeld 85 UT eine hervorragende Sterbegeldversicherung, die auf Vergleichsportalen Bestnoten erzielt und auch bei den Kundenmeinungen an der Spitze steht. Dieser Tarif zeichnet sich durch exzellenten Versicherungsschutz aus, der eine zuverlässige finanzielle Absicherung im Todesfall garantiert.
Die Leistungen des Tarifs SterbeGeld 85 UT umfassen einen lebenslangen Versicherungsschutz. Sie haben die Möglichkeit, eine oder mehrere Personen als Begünstigte zu benennen, was die Auszahlung im Versicherungsfall erheblich vereinfacht. Diese wird als Schonvermögen behandelt, wodurch zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme ein Bonus ausgezahlt wird, der der Überschussbeteiligung entspricht. Ein besonderes Merkmal dieses Tarifs ist die Auszahlung der doppelten Versicherungssumme bei einem Tod durch Unfall.
In Bezug auf die Beitragszahlungen sind die Monatsbeiträge klar definiert. Sobald Sie das 85. Lebensjahr erreichen, entfällt die Beitragspflicht, während der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen bleibt. Die konstanten Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit bieten eine stabile finanzielle Planung ohne unerwartete Erhöhungen.
Ein weiterer Vorteil des Tarifs SterbeGeld 85 UT ist der Verzicht auf Gesundheitsfragen oder -prüfungen. Die Wartezeit beträgt lediglich 18 Monate, was im Vergleich zu anderen Angeboten als sehr positiv hervorzuheben ist. Sollte der Versicherungsfall innerhalb dieser Wartezeit eintreten, erhalten die Begünstigten eine anteilige Auszahlung der Versicherungssumme. In den ersten neun Monaten erfolgt eine komplette Rückerstattung der Beiträge. Danach staffelt sich die Auszahlung bis zu 75 % der Versicherungssumme in den letzten drei Monaten der Wartezeit. Im Falle eines Unfalltodes wird stets die volle, in diesem Fall sogar doppelte, Versicherungssumme ausgezahlt.
ÜberschussbeteiligungErwirtschaftete Überschüsse gehen an den Kunden, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Beim Sofortrabatt wird die Überschussbeteiligung mit der Prämie verrechnet. Bei der Bonuszahlung wird die Überschussbeteiligung gespart und zum Vertragsende zur garantierten Versicherungssumme ausbezahlt.. | Bonuszahlung bei Auszahlung Bonuszahlung bei Auszahlung | ||||||||
Leistung bei TodBei Tod gibt es in der Regel die volle vereinbarte Versicherungssumme, auch während der Wartezeit. Einige Tarife gewähren hier auch die doppelte Versicherungssumme. | ausgewählte Versicherungssumme ausgewählte Versicherungssumme | ||||||||
Leistung bei UnfalltodIm Todesfall wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Um die Kosten für eine durchschnittliche Bestattung zu decken, sollten Sie mindestens eine Versicherungssumme von 7.600 € einplanen. Hinzu kommen Kosten für die spätere Grabpflege, den Steinmetz und Friedhofgebühren, was die Gesamtkosten auf über 10.000 € ansteigen lassen kann. | doppelte Versicherungssumme doppelte Versicherungssumme | ||||||||
Leistung bei Tod innerhalb der WartezeitTarife mit Wartezeit zahlen bei Tod während der Wartezeit die von Kunden gesicherte Versicherungssumme nicht voll aus. Meist gibt es mindestens die gezahlten Beiträge. Einige Gesellschaften zahlen außerdem einen Anteil der Versicherungssumme. | ja ja | ||||||||
Leistung bei Tod im AuslandWählt der Kunde einen Tarif mit Überführung, zahlt der Versicherer die Überführungskosten des Verstorbenen, wenn dieser im Ausland gestorben ist. | ja bis zu max. 10.300 €. 1ja bis zu max. 10.300 €. 1 | ||||||||
Leistung bei SuizidSuizid schließt in der Regel Leistungen nicht aus, viele Gesellschaften haben für volle Leistungen jedoch eine Wartezeit. Bei Suizid während der Wartezeit gibt es nur Beitragsrückerstattung. | ja ja, 3 Jahre nach Versicherungsbeginn | ||||||||
Bezugsrecht (Begünstigte Person)Der Kunde bestimmt, wer die Versicherungssumme zur Bezahlung der Beisetzung erhält. Das können Angehörige, Freunde aber auch der ausgewählte Bestatter sein. | Erbberechtigte/e oder gewählte Person oder gewählte Bestattungsinstitut Erbberechtigte/e oder gewählte Person oder gewählte Bestattungsinstitut | ||||||||
Mitversicherung von eigenen Kindern (kostenfrei)Ein paar Gesellschaften ermöglichen eine kostenfreie Mitversicherung von Kindern, die Versicherungssumme ist jedoch begrenzt. | nein nein | ||||||||
Hinweis(e)Hinweis(e) | 1Rückholkostenversicherung inklusive. Bei Tod der versicherten Person im Ausland werden folgende Kosten erstattet:
1Rückholkostenversicherung inklusive. Bei Tod der versicherten Person im Ausland werden folgende Kosten erstattet:
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BeitragsstabilitätGarantierte Beiträge geben Sicherheit vor Beitragserhöhungen. Bei Tarifen mit Sofortrabatt als Überschussbeteiligung steigen die Beiträge höchstens bis zum Beitrag vor der Überschussverrechnung. | garantierte Stabilität garantierte Stabilität |
Altersabhängige BeitragsbefreiungJeder Versicherer erlaubt seinen Kunden, zur Vermeidung einer Kündigung den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das reduziert die Versicherungsleistung. Der Schutz nach Beitragsfreistellung umfasst den Rückkaufswert. | ja, ab dem 85 . Lebensjahr ja, ab dem 85 . Lebensjahr |
Dynamik-OptionDie Beiträge sowie die Versicherungssumme können durch feste Intervalle gesteigert werden. Ohne einer erneuten Gesundheitsprüfung bzw. Wartezeit. | ja ja |
Höchstalter bei VertragsabschlussDer Abschluss ist meist bis zum 75. Lebensjahr, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag oft auch bis zum Alter von 80 Jahren möglich. | 75 . Lebensjahr 75 . Lebensjahr |
Mindestalter bei VertragsabschlussManche Versicherer geben ein Mindestalter, etwa von 30 Jahren, vor. In der Regel ist der Abschluss aber auch schon in jüngeren Jahren möglich. | 40 . Lebensjahr 40 . Lebensjahr |
GesundheitsprüfungBei einigen Tarifen müssen die Kunden beim Vertragsschluss eine Erklärung zu ihrem Gesundheitszustand abgeben und erklären, dass innerhalb der vergangenen drei bis fünf Jahre bei ihnen bestimmte Krankheiten nicht aufgetreten sind. Zusätzliche Atteste vom Arzt sind nicht erforderlich. Irrelevant für den Versicherungsschutz sind Krankheiten, die erst nach Vertragsbeginn erstmalig aufgetreten sind. | keine Gesundheitsprüfung keine Gesundheitsprüfung |
Geltungsbereiche VersicherungsschutzViele Versicherungen gelten nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Es gibt aber auch Policen, bei der ein Todesfall im Ausland wegen der Überführungskosten zusätzlich erweitert werden muss. | weltweit weltweit |
Absicherungsleistung frei wählbarKunden können bei den Versicherungen Absicherungsleistungen frei wählen. Manche Gesellschaften arbeiten aber mit Höchstgrenzen, z. B. von 30.000 Euro. | ja ja |
MindestvertragslaufzeitViele Anbieter haben eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu drei Jahren, bevor voller Versicherungsschutz durch die Sterbe gilt. | keine Mindestlaufzeit keine Mindestlaufzeit |
KündigungsfristEine Sterbeversicherung kann in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch ein Jahr nach Vertragsbeginn. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn Beiträge steigen oder sich Leistungen verschlechtern. | monatlich monatlich |
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche KündigungsrechtDie ordentliche Kündigung einer Sterbegeldversicherung durch den Versicherer ist nicht möglich. | ja ja |
Telefonische ErstberatungDie telefonische Erstberatung hilft Ihnen die richtigen Ansprechpartner sowie in der Durchführung bzw. im Ablauf zu unterstützen | ja ja |
Vorsorgedokumente für den TodesfallVorsorgedokumente für den Todesfall, dies beinhalten z.B. das Testament, Nachfolgeregelung und weitere Rechtsfolgen. | ja ja |
Auslandsnotfall-ServiceManche Versicherer übernehmen im Rahmen der Sterbegeldversicherung die Kosten für die Rückführung eines Verstorbenen aus dem Ausland, sofern dies in den Vertragsbedingungen festgelegt ist. | ja ja |
WartezeitTarife, bei denen der Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, haben generell eine Wartezeit. | 18 Monate 18 Monate |
Wartezeit entfällt bei UnfalltodDie Wartezeit kann bei Unfalltod entfallen, wenn eine Wartezeit grundsätzlich besteht. | ja ja |
Regelung für TeilrückzahlungEine Teilrückzahlung findet statt, wenn der Tod innerhalb der Wartezeit eintritt. Wenn bei einem Tarif lange Wartezeiten bestehen, findet häufig auch eine geringere Teilrückzahlung statt. | - 1. Monat bis 9. Monat: Rückzahlung der Beiträge - 10. Monat bis 12. Monat: 25 % der vereinbarten Versicherungssumme, mindestens die eingezahlten Beiträge - 13. Monat bis 15. Monat: 50 % der vereinbarten Versicherungssumme, mindestens die eingezahlten Beiträge - 16. Monat bis 18. Monat: 75 % der vereinbarten Versicherungssumme, mindestens die eingezahlten Beiträge - 1. Monat bis 9. Monat: Rückzahlung der Beiträge - 10. Monat bis 12. Monat: 25 % der vereinbarten Versicherungssumme, mindestens die eingezahlten Beiträge - 13. Monat bis 15. Monat: 50 % der vereinbarten Versicherungssumme, mindestens die eingezahlten Beiträge - 16. Monat bis 18. Monat: 75 % der vereinbarten Versicherungssumme, mindestens die eingezahlten Beiträge |
Serviceleistung der VersicherungServiceleistung der Versicherung | sehr gut sehr gut |
Produktinformationen | |
Versicherungsbedingungen |
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