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Die Bayerische ist eine Sterbegeldversicherung, die ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann. Im Gegenzug müssen für die Inanspruchnahme der vollen Leistung aus der Sterbegeldversicherung Wartezeiten in Kauf genommen werden. Die Bayerische ist eine Versicherungsgruppe, deren Gründung ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Sie wird 1858 als sogenannter Pensions- und Leichenverein der Königlich Bayerischen Staatseisenbahnen gegründet. Im Jahr 1962 kommt eine Tochtergesellschaft im Bereich Sachversicherungen hinzu, die gemeinsam mit dem Pensions- und Leichenverein als Bayerische Beamten Versicherungen (BBV) firmiert. Erst seit 2012 agiert die leistungsstarke Versicherungsgruppe unter der Marke "Die Bayerische" auf dem Versicherungsmarkt. Nicht nur der Name hat sich seitdem geändert. Das gilt auch für die Unternehmensausrichtung, deren Fokus verstärkt auf Beratung und Kundenservice gerichtet ist.
Die Vertragsmodalitäten der Sterbegeldversicherung Die Bayerische
Die Vertragsmodalitäten der Sterbegeldversicherung weist diese Eckdaten auf:
Da die Bayerische keine Gesundheitsprüfung durchführt, gibt es zu Beginn der Vertragszeit bestimmte Wartezeiten: Bei einem Ableben des Versicherungsnehmers in den ersten sechs Monaten nach Vertragsschluss werden lediglich die bis dahin eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Im weiteren Verlauf des ersten Versicherungsjahres sind es 25 Prozent der Versicherungssumme. Vom 13. bis 15. Monat innerhalb des ersten Versicherungsjahres werden 50 Prozent gezahlt, vom 16. bis 18. Monat 75 Prozent. Erst bei einem Ableben im 3. Versicherungsjahr wird die volle Leistung in der Sterbegeldversicherung erbracht.
Überschussbeteiligung | Bonuszahlung bei Auszahlung |
Leistung bei Unfalltod | einfache Versicherungssumme |
Leistung bei Tod im Ausland | ja |
Beitragsstabilität | garantierte Stabilität |
Altersabhängige Beitragsbefreiung | ja, ab dem 85 . Lebensjahr |
Art der Beitragszahlung | monatlich |
Wartezeit | 15 Monate |
Beitragsrückzahlung bei Tod innerhalb der Wartezeit | Teilrückzahlung |
Höchstalter bei Vertragsabschluss | 80 . Lebensjahr 1 |
Mindestalter bei Vertragsabschluss | 40 . Lebensjahr |
Gesundheitsprüfung | keine Gesundheitsprüfung;100 |
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Der Tarif Bestattungsgeld enthält eine Beitragsgarantie, die Ihnen einen stabilen Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit bietet. So bleiben Sie vor Beitragserhöhungen geschützt. Ab einem Alter von 85 Jahren wird der Vertrag beitragsfrei fortgeführt. Sie sind weiterhin in vollem Umfang versichert. Die Überschussbeteiligung wird als verzinsliche Ansammlung angelegt. Im Versicherungsfall erhalten Ihre Hinterbliebenen diese als zusätzliche Auszahlung. Sie müssen sich keiner Gesundheitsüberprüfung unterziehen und es werden Ihnen auch keine diesbezüglichen Fragen gestellt.