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Die Bayerische ist eine renommierte Sterbegeldversicherung, die ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann. Allerdings müssen Versicherte bestimmte Wartezeiten akzeptieren, um den vollen Leistungsumfang der Sterbegeldversicherung in Anspruch nehmen zu können. Die Geschichte der Bayerischen reicht ins 19. Jahrhundert zurück, als sie 1858 als Pensions- und Leichenverein der Königlich Bayerischen Staatseisenbahnen gegründet wurde. Im Laufe der Zeit erweiterte sie ihr Leistungsspektrum und ist seit 2012 als „Die Bayerische“ bekannt. Unter diesem Namen hat sich nicht nur das Unternehmen weiterentwickelt, sondern auch der Fokus auf Beratung und Kundenservice verstärkt.
Die Vertragsmodalitäten der Sterbegeldversicherung bei der Bayerischen sind wie folgt gestaltet: Die Versicherung kann frühestens ab einem Alter von 40 Jahren und bis zu einem Höchstalter von 80 Jahren abgeschlossen werden.
Die Beitragszahlungen erstrecken sich maximal bis zum 85. Lebensjahr. Die Mindestversicherungssumme beträgt 1.000 €, während die Höchstversicherungssumme aller Verträge bei 12.500 € liegt.
Da bei der Bayerischen keine Gesundheitsprüfung durchgeführt wird, gelten zu Beginn bestimmte Wartezeiten: Im Falle eines Ablebens des Versicherungsnehmers innerhalb der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss werden lediglich die bis dahin eingezahlten Beiträge erstattet. Im ersten Versicherungsjahr steigt die Auszahlung auf 25 % der Versicherungssumme. Ab dem 13. bis zum 15. Monat werden 50 % gezahlt und vom 16. bis zum 18. Monat erhöht sich die Auszahlung auf 75 %. Erst im 3. Versicherungsjahr wird die volle Leistung der Sterbegeldversicherung gewährt.
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ÜberschussbeteiligungErwirtschaftete Überschüsse gehen an den Kunden, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Beim Sofortrabatt wird die Überschussbeteiligung mit der Prämie verrechnet. Bei der Bonuszahlung wird die Überschussbeteiligung gespart und zum Vertragsende zur garantierten Versicherungssumme ausbezahlt.. | Bonuszahlung bei Auszahlung Bonuszahlung bei Auszahlung |
Leistung bei TodBei Tod gibt es in der Regel die volle vereinbarte Versicherungssumme, auch während der Wartezeit. Einige Tarife gewähren hier auch die doppelte Versicherungssumme. | ausgewählte Versicherungssumme ausgewählte Versicherungssumme |
Leistung bei UnfalltodIm Todesfall wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Um die Kosten für eine durchschnittliche Bestattung zu decken, sollten Sie mindestens eine Versicherungssumme von 7.600 € einplanen. Hinzu kommen Kosten für die spätere Grabpflege, den Steinmetz und Friedhofgebühren, was die Gesamtkosten auf über 10.000 € ansteigen lassen kann. | doppelte Versicherungssumme doppelte Versicherungssumme |
Leistung bei Tod innerhalb der WartezeitTarife mit Wartezeit zahlen bei Tod während der Wartezeit die von Kunden gesicherte Versicherungssumme nicht voll aus. Meist gibt es mindestens die gezahlten Beiträge. Einige Gesellschaften zahlen außerdem einen Anteil der Versicherungssumme. | Teilrückzahlung Teilrückzahlung |
Leistung bei Tod im AuslandWählt der Kunde einen Tarif mit Überführung, zahlt der Versicherer die Überführungskosten des Verstorbenen, wenn dieser im Ausland gestorben ist. | nein nein |
BeitragsstabilitätGarantierte Beiträge geben Sicherheit vor Beitragserhöhungen. Bei Tarifen mit Sofortrabatt als Überschussbeteiligung steigen die Beiträge höchstens bis zum Beitrag vor der Überschussverrechnung. | garantierte Stabilität garantierte Stabilität |
Altersabhängige BeitragsbefreiungJeder Versicherer erlaubt seinen Kunden, zur Vermeidung einer Kündigung den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das reduziert die Versicherungsleistung. Der Schutz nach Beitragsfreistellung umfasst den Rückkaufswert. | ja, ab dem 85 . Lebensjahr ja, ab dem 85 . Lebensjahr |
Dynamik-OptionDie Beiträge sowie die Versicherungssumme können durch feste Intervalle gesteigert werden. Ohne einer erneuten Gesundheitsprüfung bzw. Wartezeit. | nein nein |
WartezeitTarife, bei denen der Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, haben generell eine Wartezeit. | 36 Monate 36 Monate |
Wartezeit entfällt bei UnfalltodDie Wartezeit kann bei Unfalltod entfallen, wenn eine Wartezeit grundsätzlich besteht. | ja ja |
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