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Die Monuta Trauerfall-Vorsorge 85 ist eine Sterbegeldversicherung, die durch ihre Leistungsstärke und attraktiven Konditionen überzeugt. Ihre positive Resonanz spiegelt sich in überdurchschnittlich guten Kundenbewertungen wider, die ihre Zuverlässigkeit und Kundenzufriedenheit unterstreichen.
Der Tarif Trauerfall-Vorsorge 85 bietet Ihnen einen lebenslangen Versicherungsschutz. Sie haben die Freiheit, den oder die Begünstigten nach Ihrem Ermessen zu bestimmen, was die Auszahlungsprozesse vereinfacht. Der ausgezahlte Betrag wird als Schonvermögen behandelt, was steuerliche Vorteile mit sich bringt. Ein herausragendes Merkmal dieses Tarifs ist die Auszahlung der doppelten Versicherungssumme im Falle eines Unfalltodes, was eine zusätzliche finanzielle Absicherung für Ihre Hinterbliebenen bedeutet.
In Bezug auf die Beitragszahlungen sind die Modalitäten im Tarif Trauerfall-Vorsorge 85 klar und vorteilhaft gestaltet. Die Beiträge werden monatlich entrichtet, und ab dem 85. Lebensjahr sind Sie von weiteren Zahlungen befreit, während der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen bleibt. Ein weiterer Vorteil ist die Beitragsgarantie, die Sie während der gesamten Vertragslaufzeit vor unerwarteten Beitragserhöhungen schützt.
Ein wesentliches Merkmal der Trauerfall-Vorsorge 85 ist der Verzicht auf Gesundheitsprüfungen und -fragen. Die Wartezeit bis zum Eintritt der vollen Leistungspflicht beträgt 24 Monate. Sollte der Tod innerhalb dieser Zeit eintreten, erhalten die Begünstigten 80% der bis dahin gezahlten Beiträge zurück. Dies gilt nicht bei Unfalltod, bei dem die volle verdoppelte Versicherungssumme ausgezahlt wird, um Ihren Hinterbliebenen zumindest finanzielle Sicherheit zu bieten.
ÜberschussbeteiligungErwirtschaftete Überschüsse gehen an den Kunden, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Beim Sofortrabatt wird die Überschussbeteiligung mit der Prämie verrechnet. Bei der Bonuszahlung wird die Überschussbeteiligung gespart und zum Vertragsende zur garantierten Versicherungssumme ausbezahlt.. | keine Überschussbeteiligung keine Überschussbeteiligung |
Leistung bei UnfalltodIm Todesfall wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Um die Kosten für eine durchschnittliche Bestattung zu decken, sollten Sie mindestens eine Versicherungssumme von 7.600 € einplanen. Hinzu kommen Kosten für die spätere Grabpflege, den Steinmetz und Friedhofgebühren, was die Gesamtkosten auf über 10.000 € ansteigen lassen kann. | doppelte Versicherungssumme , bei Unfalltod bis zum 0 . Lebensjahr doppelte Versicherungssumme , bei Unfalltod bis zum 0 . Lebensjahr |
Leistung bei Tod im AuslandWählt der Kunde einen Tarif mit Überführung, zahlt der Versicherer die Überführungskosten des Verstorbenen, wenn dieser im Ausland gestorben ist. | ja ja |
Leistung bei SuizidSuizid schließt in der Regel Leistungen nicht aus, viele Gesellschaften haben für volle Leistungen jedoch eine Wartezeit. Bei Suizid während der Wartezeit gibt es nur Beitragsrückerstattung. | ja ja, 2 Jahre nach Versicherungsbeginn |
Bezugsrecht (Begünstigte Person)Der Kunde bestimmt, wer die Versicherungssumme zur Bezahlung der Beisetzung erhält. Das können Angehörige, Freunde aber auch der ausgewählte Bestatter sein. | gewählte Person gewählte Person |
Mitversicherung von eigenen Kindern (kostenfrei)Ein paar Gesellschaften ermöglichen eine kostenfreie Mitversicherung von Kindern, die Versicherungssumme ist jedoch begrenzt. | #value, max. 0 € #value, max. 0 € |
BeitragsstabilitätGarantierte Beiträge geben Sicherheit vor Beitragserhöhungen. Bei Tarifen mit Sofortrabatt als Überschussbeteiligung steigen die Beiträge höchstens bis zum Beitrag vor der Überschussverrechnung. | garantierte Stabilität garantierte Stabilität |
Altersabhängige BeitragsbefreiungJeder Versicherer erlaubt seinen Kunden, zur Vermeidung einer Kündigung den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das reduziert die Versicherungsleistung. Der Schutz nach Beitragsfreistellung umfasst den Rückkaufswert. | ja, ab dem 85 . Lebensjahr ja, ab dem 85 . Lebensjahr |
Höchstalter bei VertragsabschlussDer Abschluss ist meist bis zum 75. Lebensjahr, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag oft auch bis zum Alter von 80 Jahren möglich. | 74 . Lebensjahr 74 . Lebensjahr |
Mindestalter bei VertragsabschlussManche Versicherer geben ein Mindestalter, etwa von 30 Jahren, vor. In der Regel ist der Abschluss aber auch schon in jüngeren Jahren möglich. | 25 . Lebensjahr 25 . Lebensjahr |
GesundheitsprüfungBei einigen Tarifen müssen die Kunden beim Vertragsschluss eine Erklärung zu ihrem Gesundheitszustand abgeben und erklären, dass innerhalb der vergangenen drei bis fünf Jahre bei ihnen bestimmte Krankheiten nicht aufgetreten sind. Zusätzliche Atteste vom Arzt sind nicht erforderlich. Irrelevant für den Versicherungsschutz sind Krankheiten, die erst nach Vertragsbeginn erstmalig aufgetreten sind. | keine Gesundheitsprüfung keine Gesundheitsprüfung |
Geltungsbereiche VersicherungsschutzViele Versicherungen gelten nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Es gibt aber auch Policen, bei der ein Todesfall im Ausland wegen der Überführungskosten zusätzlich erweitert werden muss. | keine Begrenzung keine Begrenzung |
Absicherungsleistung frei wählbarKunden können bei den Versicherungen Absicherungsleistungen frei wählen. Manche Gesellschaften arbeiten aber mit Höchstgrenzen, z. B. von 30.000 Euro. | ja ja |
MindestvertragslaufzeitViele Anbieter haben eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu drei Jahren, bevor voller Versicherungsschutz durch die Sterbe gilt. | keine Mindestlaufzeit keine Mindestlaufzeit |
KündigungsfristEine Sterbeversicherung kann in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch ein Jahr nach Vertragsbeginn. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn Beiträge steigen oder sich Leistungen verschlechtern. | zum Ende der laufenden Versicherungsperiode zum Ende der laufenden Versicherungsperiode |
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche KündigungsrechtDie ordentliche Kündigung einer Sterbegeldversicherung durch den Versicherer ist nicht möglich. | ja ja |
Telefonische ErstberatungDie telefonische Erstberatung hilft Ihnen die richtigen Ansprechpartner sowie in der Durchführung bzw. im Ablauf zu unterstützen | #value #value, 0 Tage / 0 Stunden |
Vorsorgedokumente für den TodesfallVorsorgedokumente für den Todesfall, dies beinhalten z.B. das Testament, Nachfolgeregelung und weitere Rechtsfolgen. | #value #value |
Auslandsnotfall-ServiceManche Versicherer übernehmen im Rahmen der Sterbegeldversicherung die Kosten für die Rückführung eines Verstorbenen aus dem Ausland, sofern dies in den Vertragsbedingungen festgelegt ist. | #value #value, 0 Tage / 0 Stunden |
WartezeitTarife, bei denen der Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, haben generell eine Wartezeit. | 36 Monate 36 Monate |
Regelung für TeilrückzahlungEine Teilrückzahlung findet statt, wenn der Tod innerhalb der Wartezeit eintritt. Wenn bei einem Tarif lange Wartezeiten bestehen, findet häufig auch eine geringere Teilrückzahlung statt. | - Bei monatlicher, vierteljährlicher und jährlicher Zahlungsweise 80 % der eingezahlten Beiträge. - Bei Einmalbeitrag 90,9 % des gezahlten Einmalbeitrages. - Bei monatlicher, vierteljährlicher und jährlicher Zahlungsweise 80 % der eingezahlten Beiträge. - Bei Einmalbeitrag 90,9 % des gezahlten Einmalbeitrages. |
Serviceleistung der VersicherungServiceleistung der Versicherung | sehr gut sehr gut |
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