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Die Sterbegeldversicherung der SOLIDAR Sterbekasse im Tarif 19 dient der finanziellen Absicherung Ihrer Hinterbliebenen. Entsprechend ihrem Leistungsumfang wird diese von Kunden und Vergleichsportalen als gut bewertet.
Das bietet Ihnen die SOLIDAR Sterbegeldversicherung im Tarif 19:
Die Leistungen des Tarifs
Nach Vertragsabschluss besteht lebenslanger Versicherungsschutz. Als Begünstigter gilt grundsätzlich der Inhaber des Versicherungsscheines. Sie haben aber die Möglichkeit, eine Person direkt zu benennen. An diese wird die Versicherungssumme ausgezahlt, die zugleich als sogenanntes Schonvermögen behandelt wird. Die Überschussbeteiligung wird im Tarif 19 als Sofortrabatt mit den monatlichen Beiträgen verrechnet. Damit profitieren Sie bei dieser Sterbegeldversicherung von niedrigen Beiträgen.
Die Details der Beitragszahlung
Die Zahlung der Versicherungsbeiträge erfolgt monatlich. Mit dem Eintritt des 65. Lebensjahres sind Sie im Tarif 19 von der Beitragszahlung befreit. Der Versicherungsschutz besteht selbstverständlich weiterhin.
Gesundheitsfragen und Wartezeit
Diese Sterbegeldversicherung verzichtet auf eine Gesundheitsprüfung. Sie müssen keinerlei Fragen beantworten. Das betrifft sowohl Vorerkrankungen und Unfälle als auch Ihren gegenwärtigen Gesundheitszustand. Die Wartezeit bis zum Eintritt der Leistungspflicht beträgt 36 Monate. Bei Unfalltod entfällt diese Wartezeit. Dann wird immer die volle Versicherungssumme ausgezahlt. Tritt der Versicherungsfall innerhalb der Wartezeit ein, kommt es im Tarif 19 zu einer gestaffelten Auszahlung: In den Monaten 1-6 erfolgt keine Rückerstattung, in den Monaten 7-12 werden die Beiträge zurückerstattet. Vom 13. bis zum 24. Monat werden 33 % der Versicherungssumme ausgezahlt und vom 25. bis zum 36. Monat erhöht sich der Betrag auf 67 %.
Überschussbeteiligung | Sofortrabatt des Zahlbeitrags |
Leistung bei Unfalltod | doppelte Versicherungssumme 1 |
Leistung bei Suizid | ja |
Leistung bei Tod im Ausland | ja |
Begünstigte Person | Erbberechtigte/r oder gewählte Person |
Freie Bestatterwahl | ja |
1Bei Unfalltod bis zum 65. Lebensjahr. |
Beitragsstabilität | Beitragsanpassung möglich |
Altersabhängige Beitragsbefreiung | ja, ab dem 65 . Lebensjahr |
Art der Beitragszahlung | monatlich |
Wartezeit | 36 Monate |
Beitragsrückzahlung bei Tod innerhalb der Wartezeit | Teilrückzahlung |
Regelung für Teilrückzahlung | - 1. Monat bis 6. Monat: keine Leistung - 7. Monat bis 12. Monat: Rückerstattung der gezahlten Beiträge - 13. Monat bis 24. Monat: 1/3 der Versicherungssumme, mindestens die eingezahlten Beiräge - 25. Monat bis 36. Monat: 2/3 der Versicherungssumme, mindestens die gezahlten Beiträge |
Höchstalter bei Vertragsabschluss | 60 . Lebensjahr |
Mindestalter bei Vertragsabschluss | 14 . Lebensjahr |
Gesundheitsprüfung | keine Gesundheitsprüfung;100 |
Geltungsbereiche Versicherungsschutz | keine Begrenzung |
Absicherungsleistung frei wählbar | ja |
Mindestvertragslaufzeit | keine Mindestlaufzeit |
Kündigungsfrist | monatlich zum Monatsende |
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht | ja |
Serviceleistung der Versicherung | sehr gut;100 |
Produktinformationen | |
Versicherungsbedingungen |
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