Ratgeber Sterbegeldversicherung: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Die Sterbegeldversicherung ist eine Möglichkeit, um die eigene Beerdigung finanziell abzusichern und für die Bestattung vorzusorgen. Auf diese Weise werden die Hinterbliebenen von den Kosten entlastet. Wer keine Hinterbliebenen hat, kann auf diese Weise eine angemessene Beerdigung sicherstellen. Was eine Sterbegeldversicherung versichert, was sie leistet und wie hoch die Versicherungssumme sein sollte, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall. Die Versicherungssumme ist vergleichsweise gering, da sich der Zweck der Versicherung auf die Beerdigungskosten und auf damit verbundene Aufwendungen konzentriert. In Deutschland gibt es eine Bestattungspflicht. Das bedeutet, die nächsten Angehörigen sind verpflichtet, nach dem Tod für eine ordnungsgemäße Bestattung finanziell aufzukommen, wenn keine Bestattungsvorsorge und keine andere finanzielle Absicherung vorhanden sind. In den ersten 12 bis 36 Monaten kann die Todesfallleistung auch unter der vertraglich vereinbarten vollen Versicherungssumme liegen. Grund ist, dass sich der Leistungsanspruch erst durch die regelmäßigen Beitragszahlungen langsam aufbaut.

Warum eine private Absicherung bezüglich der Bestattung sinnvoll ist

Am 1. Januar 2004 ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Kraft getreten. Bis dahin gab es Sterbegeld von der gesetzlichen Krankenversicherung, das im Rahmen der neuen Gesetzgebung abgeschafft wurde. Allerdings war die Leistung im Vergleich mit den tatsächlichen Bestattungskosten ohnehin gering, die sich beim Tod eines Mitglieds auf 525 € und beim Tod eines über die Familienversicherung versicherten Angehörigen auf 262,50 € belief. Heute erhalten weder Mitglieder der GKV noch Versicherte in der privaten Krankenversicherung ein Sterbegeld. 

Die Höhe der Versicherungssumme in einer Sterbegeldversicherung

Der Zweck der Bestattungsvorsorge ist darauf gerichtet, die Beerdigungskosten zu decken. Die Kosten variieren abhängig von der Art der Bestattung, wobei die durchschnittlichen Bestattungskosten mit rund 6.000 € beziffert werden. Deshalb liegt die Spannbreite der Versicherungssummen zwischen 1.000 Euro und 20.000 €, sodass neben den eigentlichen Bestattungskosten auch mögliche Folgekosten wie die Grabpflege versichert werden können. 

Die Leistungen in der Sterbegeldversicherung

Die Leistungen bei Sterbegeldversicherungen sind abhängig von der Versicherungssumme sowie den vertraglich vereinbarten Leistungen. Darüber entscheidet der Versicherungsnehmer, der seinen Wünschen entsprechend die vertraglichen Leistungen festlegt. Diese umfassen die eigentliche Bestattung. Dazu kann aber auch die Organisation der Trauerzeremonie gehören ebenso wie Blumenkränze, der Grabstein, die Traueranzeige und Einladungen. Versichert werden kann auch die Grabpflege. Insoweit bedeutet der Abschluss von Sterbegeldversicherungen nicht nur eine finanzielle Entlastung für die Angehörigen. Gleichzeitig sichert sich der Versicherungsnehmer ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Bestattung und das Recht auf eine würdevolle Beerdigung.

Wartezeiten als eingeschränkter Todesfallschutz

Abhängig vom Tarif kann es bei der Sterbegeldversicherung Wartezeiten geben. Das bedeutet, dass sich die volle Anspruch auf Leistung der volle Versicherungssumme erst nach 12 bis 36 Monaten entfaltet. Bis dahin besteht entweder ein eingeschränkter Todesfallschutz oder aber überhaupt keiner. Stirbt der Versicherungsnehmer in diesem Zeitraum, kann es passieren, dass die Bezugsberechtigten keine Leistung aus der Bestattungsvorsorge erhalten. Auf diese Weise möchten Anbieter von Sterbegeldversicherungen vermeiden, dass Menschen eine Versicherung abschließen, deren Tod im Zeitpunkt des Abschlusses bereits ersichtlich ist. Das würde eine deutliche Beitragsanpassung nach oben erfordern. Meistens wird auf Wartezeiten verzichtet, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines Unfalls verstirbt. 

Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Sterbegeldversicherung

Damit die Leistungen aus der Bestattungsvorsorge ausgezahlt werden, muss der Tod der versicherten Person unverzüglich dem Versicherer mitgeteilt werden. Das allein reicht jedoch nicht aus. Der Versicherer benötigt außerdem den Versicherungsschein und die amtliche Sterbeurkunde, aus der der Geburtsort und das Geburtsdatum des Verstorbenen hervorgehen. Welche Dokumente im Einzelnen als Nachweis verlangt werden, geht aus den Versicherungsbedingungen des Anbieters hervor, deren Anforderungen variieren. So kann es sein, dass manche Sterbegeldversicherer auch ein ärztliches oder amtliches Zeugnis einfordern, in dem die Todesursache vermerkt ist, die zum Ableben des Versicherungsnehmers geführt hat. Erst wenn dem Versicherer alle notwendigen Dokumente vorliegen, wird er den Versicherungsbetrag an den vom Versicherungsnehmer benannten Bezugsberechtigten auszahlen. Mit der Auszahlung endet der Versicherungsvertrag automatisch.

Der Bezugsberechtigte als Empfänger der Leistungen aus der Sterbegeldversicherung

Der Versicherungsnehmer entscheidet, wer als Bezugsberechtigter in den Versicherungsschein eingetragen wird. Als bezugsberechtigte Personen kommen der Ehepartner, Kinder, ein Angehöriger, das Bestattungsunternehmen oder eine andere namentlich genannte Person in Betracht. Diese Bezugsberechtigung kann der Versicherungsnehmer jederzeit widerrufen. Das heißt, der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, auch während der Vertragslaufzeit den Bezugsberechtigten zu ändern. Aus Beweisgründen muss dies schriftlich erfolgen. Wird kein Bezugsberechtigter genannt, gehen die Leistungen aus der Sterbegeldversicherung auf die Erben über. Dann ist es wichtig, dass die Versicherung zweckgebunden ist, also zwingend für die Bestattungskosten verwendet werden muss. 

Die steuerliche Behandlung der Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung ist steuerlich in zweifacher Hinsicht relevant, einmal beim Ansparen der Versicherungssumme und zum anderen bei der Auszahlung des Sterbegelds. Sofern es sich um eine reine Bestattungsvorsorge handelt, kann die Sterbegeldversicherung in der Zeit des Ansparen nicht als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung ausgewiesen werden. Das wäre nur unter der Voraussetzung möglich, dass es sich um eine Risikoversicherung mit Todesfallleistung handelt.

Tritt der Erbfall mit dem Tod des Versicherungsnehmers ein, muss Erbschaftssteuer auf den ausgezahlten Versicherungsbetrag geleistet werden, sofern die Erben zum Bezug berechtigt sind. Allerdings sind die Freibeträge bei Erbschaften hoch, sodass der Auszahlungsbetrag regelmäßig nicht mit Erbschaftssteuer belastet wird.

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