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Der Tarif GE-BE-IN C03 85 (keine Wartezeit) der GE·BE·IN Versicherung bietet Ihnen eine Sterbegeldversicherung, die sich durch den sofortigen Beginn des Versicherungsschutzes ab der Vertragsunterzeichnung auszeichnet. Dieser Tarif verzichtet gänzlich auf eine Wartezeit, was einen unmittelbaren Schutz ab dem Moment des Vertragsabschlusses bedeutet.
In Bezug auf die Versicherungssumme bietet der Tarif GE-BE-IN C03 85 (keine Wartezeit) eine flexible Gestaltung, die es Ihnen ermöglicht, den Umfang Ihrer Absicherung an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Die minimale Versicherungssumme für diesen Tarif beträgt 1.000 €, während die maximale Deckung bis zu 7.500 € erreichen kann.
Der Versicherungsschutz im Tarif GE-BE-IN C03 85 (keine Wartezeit) richtet sich an die von Ihnen benannte berechtigte Person, die auch Inhaber des Versicherungsscheines ist.
Ebenso ist in diesem Tarif eine Überschussbeteiligung vorgesehen, die als Bonuszahlung zur regulären Versicherungsleistung hinzukommt. Bei einem Unfalltod verdoppelt sich die Versicherungssumme, was eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Hinterbliebenen bedeutet.
Die Beitragszahlungen für den Tarif GE-BE-IN C03 85 (keine Wartezeit) erfolgen monatlich. Ab dem 85. Lebensjahr ist im Tarif eine altersabhängige Beitragsbefreiung vorgesehen, die es Ihnen ermöglicht, die monatlichen Zahlungen auszusetzen. Die Versicherung erfordert lediglich eine einfache Gesundheitsprüfung und steht Personen im Alter von 18 bis 70 Jahren zur Verfügung. Das hervorstechende Merkmal dieses Tarifs ist jedoch das Fehlen einer Wartezeit, wodurch der Versicherungsschutz unmittelbar nach Vertragsabschluss wirksam wird.
ÜberschussbeteiligungErwirtschaftete Überschüsse gehen an den Kunden, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Beim Sofortrabatt wird die Überschussbeteiligung mit der Prämie verrechnet. Bei der Bonuszahlung wird die Überschussbeteiligung gespart und zum Vertragsende zur garantierten Versicherungssumme ausbezahlt.. | Sofortrabatt des Zahlbeitrags Sofortrabatt des Zahlbeitrags |
Leistung bei TodBei Tod gibt es in der Regel die volle vereinbarte Versicherungssumme, auch während der Wartezeit. Einige Tarife gewähren hier auch die doppelte Versicherungssumme. | ausgewählte Versicherungssumme ausgewählte Versicherungssumme |
Leistung bei UnfalltodIm Todesfall wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Um die Kosten für eine durchschnittliche Bestattung zu decken, sollten Sie mindestens eine Versicherungssumme von 7.600 € einplanen. Hinzu kommen Kosten für die spätere Grabpflege, den Steinmetz und Friedhofgebühren, was die Gesamtkosten auf über 10.000 € ansteigen lassen kann. | doppelte Versicherungssumme , bei Unfalltod bis zum 65 . Lebensjahr doppelte Versicherungssumme , bei Unfalltod bis zum 65 . Lebensjahr |
Leistung bei Tod innerhalb der WartezeitTarife mit Wartezeit zahlen bei Tod während der Wartezeit die von Kunden gesicherte Versicherungssumme nicht voll aus. Meist gibt es mindestens die gezahlten Beiträge. Einige Gesellschaften zahlen außerdem einen Anteil der Versicherungssumme. | ja ja |
Leistung bei Tod im AuslandWählt der Kunde einen Tarif mit Überführung, zahlt der Versicherer die Überführungskosten des Verstorbenen, wenn dieser im Ausland gestorben ist. | nein nein |
Leistung bei SuizidSuizid schließt in der Regel Leistungen nicht aus, viele Gesellschaften haben für volle Leistungen jedoch eine Wartezeit. Bei Suizid während der Wartezeit gibt es nur Beitragsrückerstattung. | ja ja, 3 Jahre nach Versicherungsbeginn |
Bezugsrecht (Begünstigte Person)Der Kunde bestimmt, wer die Versicherungssumme zur Bezahlung der Beisetzung erhält. Das können Angehörige, Freunde aber auch der ausgewählte Bestatter sein. | Erbberechtigte/e oder gewählte Person oder gewählte Bestattungsinstitut Erbberechtigte/e oder gewählte Person oder gewählte Bestattungsinstitut |
Mitversicherung von eigenen Kindern (kostenfrei)Ein paar Gesellschaften ermöglichen eine kostenfreie Mitversicherung von Kindern, die Versicherungssumme ist jedoch begrenzt. | nein nein |
BeitragsstabilitätGarantierte Beiträge geben Sicherheit vor Beitragserhöhungen. Bei Tarifen mit Sofortrabatt als Überschussbeteiligung steigen die Beiträge höchstens bis zum Beitrag vor der Überschussverrechnung. | Beitragsanpassung möglich Beitragsanpassung möglich |
Altersabhängige BeitragsbefreiungJeder Versicherer erlaubt seinen Kunden, zur Vermeidung einer Kündigung den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das reduziert die Versicherungsleistung. Der Schutz nach Beitragsfreistellung umfasst den Rückkaufswert. | ja, ab dem 85 . Lebensjahr ja, ab dem 85 . Lebensjahr |
Dynamik-OptionDie Beiträge sowie die Versicherungssumme können durch feste Intervalle gesteigert werden. Ohne einer erneuten Gesundheitsprüfung bzw. Wartezeit. | nein nein |
Höchstalter bei VertragsabschlussDer Abschluss ist meist bis zum 75. Lebensjahr, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag oft auch bis zum Alter von 80 Jahren möglich. | 70 . Lebensjahr 70 . Lebensjahr |
Mindestalter bei VertragsabschlussManche Versicherer geben ein Mindestalter, etwa von 30 Jahren, vor. In der Regel ist der Abschluss aber auch schon in jüngeren Jahren möglich. | 18 . Lebensjahr 18 . Lebensjahr |
GesundheitsprüfungBei einigen Tarifen müssen die Kunden beim Vertragsschluss eine Erklärung zu ihrem Gesundheitszustand abgeben und erklären, dass innerhalb der vergangenen drei bis fünf Jahre bei ihnen bestimmte Krankheiten nicht aufgetreten sind. Zusätzliche Atteste vom Arzt sind nicht erforderlich. Irrelevant für den Versicherungsschutz sind Krankheiten, die erst nach Vertragsbeginn erstmalig aufgetreten sind. | einfache Gesundheitsprüfung einfache Gesundheitsprüfung |
Geltungsbereiche VersicherungsschutzViele Versicherungen gelten nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Es gibt aber auch Policen, bei der ein Todesfall im Ausland wegen der Überführungskosten zusätzlich erweitert werden muss. | nur innerhalb Deutschlands nur innerhalb Deutschlands |
Absicherungsleistung frei wählbarKunden können bei den Versicherungen Absicherungsleistungen frei wählen. Manche Gesellschaften arbeiten aber mit Höchstgrenzen, z. B. von 30.000 Euro. | ja ja |
MindestvertragslaufzeitViele Anbieter haben eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu drei Jahren, bevor voller Versicherungsschutz durch die Sterbe gilt. | keine Mindestlaufzeit keine Mindestlaufzeit |
KündigungsfristEine Sterbeversicherung kann in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch ein Jahr nach Vertragsbeginn. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn Beiträge steigen oder sich Leistungen verschlechtern. | 3 monate zum Ende eines Kalendervierteljahres 3 monate zum Ende eines Kalendervierteljahres |
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche KündigungsrechtDie ordentliche Kündigung einer Sterbegeldversicherung durch den Versicherer ist nicht möglich. | ja ja |
Telefonische ErstberatungDie telefonische Erstberatung hilft Ihnen die richtigen Ansprechpartner sowie in der Durchführung bzw. im Ablauf zu unterstützen | ja ja |
Vorsorgedokumente für den TodesfallVorsorgedokumente für den Todesfall, dies beinhalten z.B. das Testament, Nachfolgeregelung und weitere Rechtsfolgen. | nein nein |
Auslandsnotfall-ServiceManche Versicherer übernehmen im Rahmen der Sterbegeldversicherung die Kosten für die Rückführung eines Verstorbenen aus dem Ausland, sofern dies in den Vertragsbedingungen festgelegt ist. | nein nein |
WartezeitTarife, bei denen der Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, haben generell eine Wartezeit. | keine Wartezeit keine Wartezeit |
Wartezeit entfällt bei UnfalltodDie Wartezeit kann bei Unfalltod entfallen, wenn eine Wartezeit grundsätzlich besteht. | keine Wartezeit keine Wartezeit |
Serviceleistung der VersicherungServiceleistung der Versicherung | sehr gut sehr gut |
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