Gründe, warum der Abschluss einer Sterbegeldversicherung nicht möglich ist und was Sie dann tun können

Es sind vor allem Versicherungspolicen, die das Leben und die Gesundheit zum Inhalt haben und bei denen es Versicherungsgesellschaften erlaubt ist, Gesundheitsfragen zu stellen. Auf diese Weise kann der Versicherer das Haftungsrisiko senken. Er kann Antragsteller, die mit einem hohen gesundheitlichen Risiko belastet sind und mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr schnell einen Versicherungsfall auslösen, ablehnen. Eine dieser Versicherungen ist die Sterbegeldversicherung. Welche Gesundheitsfragen gestellt werden und welche Möglichkeiten Ihnen nach Ablehnung Ihres Aufnahmeantrages offen stehen - lesen Sie mehr!

Die Gesundheitsprüfung als Hürde für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung

Gesundheitsfragen werden regelmäßig bei einer Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit gestellt. In der Gesundheitsprüfung wird der Antragsteller über mögliche gesundheitliche Probleme und über vergangene oder aktuell vorhandene Krankheiten befragt. Dazu gehören Fragen über mögliche Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie des zentralen Nervensystems, Herzerkrankungen und Herzoperationen, Lungenerkrankungen, Schädigungen innerer Organe wie Leber und Nieren, Stoffwechselstörungen sowie Erkrankungen der Gelenke, der Knochen und des Bewegungsapparates. Gefragt wird auch nach Herzinfarkt und Schlaganfall und nach bereits vorhandenen Erkrankungen wie Rheuma, Krebs, Diabetes, neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Muskelschwund, psychische Erkrankungen, Alkohol- und Drogenkonsum, Lähmungen und Osteoporose, um die wichtigsten zu nennen. Grundsätzlich dürfen die Versicherer alle Fragen stellen, die Sie benötigen, um das Krankheitsrisiko eines Antragstellers sachlich einschätzen zu können.

Versicherungsschutz besteht nur bei wahrheitsgemäßen Antworten

Die vom Versicherer gestellten Gesundheitsfragen sollten von Ihnen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Versicherer hat jederzeit die Möglichkeit, sich an Ihren behandelnden Arzt zu wenden und nachzufragen. Mit der Beantwortung der Gesundheitsfragen verpflichten Sie sich auch dazu, Ihren Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Das bedeutet, dass der Versicherer Einsicht in Ihre Patientenakte nehmen kann. Bei schwerwiegenden Erkrankungen er die Möglichkeit, Ihren Aufnahmeantrag abzulehnen.

Haben Sie Fragen fahrlässig oder vorsätzlich falsch beantwortet, kann der Versicherer bei bereits erfolgtem Vertragsschluss vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder anfechten. Das hat zur Folge, dass der Versicherer von seiner Leistungspflicht frei wird. Gleiches gilt für Fragen, die Sie im Fragebogen ausgespart und unbeantwortet gelassen haben. Dann steht dem Versicherer die Möglichkeit offen, Ihren Aufnahmeantrag abzulehnen. Umgekehrt müssen Sie nur Antworten auf die Fragen geben, die im Aufnahmeantrag abgefragt werden. 

Eine Alternative: Die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen

Sofern Ihr Aufnahmeantrag wegen der Gesundheitsfragen und des damit für den Versicherer verbundenen höheren Risikos abgelehnt wurde, ist eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen eine Alternative. Sie ist auch für diejenigen eine Option, bei denen altersbedingte Einschränkungen vorhanden sind und die einer Gesundheitsprüfung aus dem Weg gehen möchten. Auf diese Rahmenbedingungen gehen manche Versicherer ein und bieten Versicherungsverträge an, die ohne Gesundheitsfragen auskommt und deren Eintrittsalter bei 40 Jahren beginnt und bis zu einem Eintrittsalter von 85 Jahren reichen kann. 

Die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung, aber mit Wartezeit

Verzichtet der Anbieter auf Gesundheitsfragen, müssen Sie als Versicherungsnehmer eine Wartezeit in Kauf nehmen, die je nach Versicherungsgesellschaft 18 bis 36 Monate dauern kann. Und das kann insbesondere für Versicherungsnehmer mit einem geschwächten Gesundheitszustand negative Auswirkungen haben. Die volle Versicherungssumme wird nur dann ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb der Wartezeit verstirbt.

Sofern der Versicherungsnehmer während der Wartezeit verstirbt, zahlt die Sterbegeldversicherung die Versicherungssumme entweder nur anteilig oder gar nicht. Eine anteilige Auszahlung bedeutet, dass lediglich die bis zum Tod eingezahlten Beitragszahlungen an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Manche Versicherer staffeln die Leistung innerhalb der Wartezeit und bezahlen die Versicherungssumme in Abhängigkeit zur Versicherungsdauer. 

Anhand des nachfolgenden Beispiels wird die Staffelung der Leistungen deutlich: Bei einer Wartefrist von beispielsweise 24 Monaten zahlt der Versicherer innerhalb der ersten neun Monate lediglich die bereits eingezahlten Beitragszahlungen. Diese können sich im zehnten bis zwölften Monat auf 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme erhöhen, während der volle Leistungsanspruch erst nach Ablauf der Wartefrist von 24 Monaten besteht.

Ausnahmsweise erstattet der Versicherer die volle Versicherungssumme auch während der Wartezeit, wenn der Tod des Versicherungsnehmers durch einen Unfall verursacht wurde. Es kommt also bei einer Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung auf das Kleingedruckte in den Vertragsbedingungen an.

Der Unterschied zwischen einer Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit sowie ohne Gesundheitsfragen und mit Wartezeit besteht darin, dass der Anspruch der vollen Versicherungssumme erst nach Ablauf der Wartezeit besteht. Bei einer Sterbegeldversicherung mit Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit wird die vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall in voller Höhe und sofort ausgezahlt, bei einem Versicherungsvertrag ohne Gesundheitsprüfung erst nach Ablauf der Wartezeit.

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