Der Nutzen einer Sterbegeldversicherung

Eine Beerdigung kostet meist einige Tausend Euro, die von den Hinterbliebenen getragen werden müssen. Oft stehen die Angehörigen vor der Frage, ob ihr finanzieller Spielraum es zulässt, die Beerdigung nach den Wünschen des Verstorbenen zu organisieren. Eine Sterbegeldversicherung (auch Bestattungsversicherung genannt) deckt die hohen Kosten ab und entlastet die Angehörigen finanziell. Mit der Bestattungsvorsorge gehen Sie sicher, dass die Beerdigung Ihren Wünschen entsprechend gestaltet wird. Wir bieten Ihnen zum Thema Sterbegeldversicherung einen Vergleich, der Sie transparent und unabhängig über verschiedene Angebote informiert.

Staatliche Unterstützung: Alternativen zur Bestattungsversicherung?

Nutzen einer Sterbegeldversicherung
Bis zum Jahr 2003 zahlten die gesetzlichen Krankenversicherungen ein Sterbegeld. Im Jahr 1998 erhielten die Hinterbliebenen immerhin 3.100 €. Ein Jahr vor der endgültigen Abschaffung lag die Zahlung nur noch zwischen 262 und 525 €. Heute erhalten die Hinterbliebenen von den gesetzlichen Krankenversicherungen keine Unterstützung mehr. Deshalb gewinnt die private Bestattungsvorsorge durch eine Sterbegeldversicherung zunehmend an Bedeutung. Einzig die Angehörigen von Beamten bekommen noch Sterbegeld.

Ehepartner von Verstorbenen erhalten, wenn diese gesetzlich rentenversichert waren, drei Monate lang die volle Rente des Verstorbenen ausbezahlt. Je nach Einkommen kann sich daraus ein kleiner finanzieller Bonus ergeben. Die Kosten für eine Beerdigung deckt das zusätzliche Geld jedoch meist nicht ab. Eine Sterbegeldversicherung hilft, die zusätzliche finanzielle Belastung aufzufangen.

Jetzt persönlichen und kostenfreien Vergleich starten.

Wie funktioniert eine Sterbegeldversicherung?

Die Sterbegeldversicherung zählt zu den Kapitallebensversicherungen. Das Ziel der Bestattungsversicherung ist aber nicht der Aufbau von Vermögen. Sie dient vor allem dem Zweck, die Beerdigungskosten abzudecken. Eine herkömmliche Lebensversicherung endet in der Regel bereits vor dem Tod des Versicherungsnehmers. Die Sterbegeldversicherung bleibt bestehen, bis der Versicherte stirbt.

Wann der Versicherungsnehmer stirbt, ist für die Höhe der Auszahlungssumme aus der Sterbegeldversicherung nicht relevant. Die Summe wird im Todesfall üblicherweise in vollem Umfang ausbezahlt. Die einzige Einschränkung bildet die Wartezeit. Abhängig von der Versicherungsgesellschaft beträgt sie bis zu drei Jahre. In dieser Zeit zahlt der Versicherungsnehmer zwar in die Sterbegeldversicherung ein, die Auszahlung der vollen Versicherungssumme im Todesfalle erfolgt aber nicht. Nur die eingezahlten Beiträge und/oder einen Teil der Versicherungsleistung erhalten die Angehörigen. Dieses Vorgehen dient dazu, das Risiko für die Versicherungsgesellschaften zu reduzieren. Einige Anbieter von Versicherungen für Bestattungsvorsorge verzichten jedoch gänzlich auf eine Wartezeit.