Sterbegeldversicherung - Was tun, wenn jemand gestorben ist
Wenn ein Angehöriger stirbt - Wissenswertes zu Sterbegeldversicherung
Mit dem Tod eines Familienangehörigen beginnt für die Hinterbliebenen eine schwere Zeit. Trotz der Trauer über den Verlust eines geliebten Menschen müssen sie die Sterbeurkunde beantragen, die Beerdigung organisieren und den Nachlass regeln. Besteht eine Sterbegeldversicherung, muss der Versicherer unverzüglich über den Tod der versicherten Person informiert werden. Wir beraten Sie nachstehend zur Vorgehensweise nach dem Todesfall.
Sterbeurkunde beantragen und Sterbegeldversicherung benachrichtigen
Wenn der Angehörige zu Hause verstorben ist, muss ein Arzt informiert werden, der den Totenschein ausstellt. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird diese Formalität automatisch von der Klinik übernommen. Wichtige Unterlagen sollten Sie schnellstmöglich bereitstellen, dazu zählen beispielsweise ein Organspendeausweis, diverse Versicherungspolicen sowie schriftliche Anweisungen und Wünsche des Verstorbenen zur Bestattung.
Falls der Angehörige bereits einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen hat, sollten Sie das Institut umgehend über den Todesfall informieren. Ist dies nicht der Fall, können Sie einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim zuständigen Standesamt, maßgebend für die Zuständigkeit ist der Sterbeort Ihres Angehörigen. Laut § 28 PStG müssen Sie dieses offizielle Dokument nach dem Todesfall spätestens am dritten Werktag beantragen. Sie benötigen den Totenschein, die Geburtsurkunde, den Personalausweis Ihres Angehörigen sowie mögliche weitere Unterlagen wie Heiratsurkunde oder Scheidungsunterlagen.
Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen und nennt neben Todeszeitpunkt auch den Sterbeort. Da Sie bei Banken, Versicherungen sowie beim Nachlassgericht Originale einreichen müssen, ist beim Standesamt die Beantragung mehrerer Exemplare ratsam. Zur Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen genügen meist Kopien. Auch die Sterbegeldversicherung verlangt die Zusendung einer Sterbeurkunde im Original. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die schnellstmögliche Rücksprache mit dem Unternehmen, da die Konditionen der Verträge je nach Versicherer unterschiedlich sein können.
Meldung an den Versicherer
Die Frist für die Meldung des Todes legt das jeweilige Versicherungsunternehmen selbst fest. Von einer unverzüglichen Mitteilung innerhalb weniger Stunden bis zu einer Meldefrist von 30 Tagen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Eine verspätete Mitteilung kann zu Problemen bei der Auszahlung der versicherten Summe führen. Meist behalten sich die Versicherer eine Prüfung der Todesursache vor, daher vermeidet eine schnellstmögliche Benachrichtigung unnötige Verzögerungen.
In der Regel genügt eine telefonische Benachrichtigung umgehend nach dem Eintritt des Todesfalles. So können Sie sicher sein, dass Sie keine Fristen versäumen. Bei diesem Gespräch erhalten Sie genaue Informationen zur weiteren Vorgehensweise sowie zu den benötigten Unterlagen. Neben der Versicherungspolice und der Sterbeurkunde müssen Sie häufig auch entsprechende Dokumente zur Todesursache einreichen. Diese ist auf dem Totenschein vermerkt. War eine Erkrankung Ursache für den Tod des Versicherten, verlangt die Gesellschaft bei einer Sterbegeldversicherung mit Gesundheitserklärung zusätzliche Unterlagen zu Krankheitsbeginn und Verlauf.
Eine bereits zu Lebzeiten verfasste Schweigepflichtentbindung kann den Hinterbliebenen diese Aufgabe deutlich erleichtern. Falls der Tod durch einen Unfall erfolgte, müssen Sie zusätzlich innerhalb von 48 Stunden die Unfallversicherung informieren.
Nachlassregelung und Auszahlung der Sterbegeldversicherung
Falls Sie bei der Prüfung der Unterlagen des Verstorbenen ein Testament finden, müssen Sie dieses laut § 2259 BGB umgehend beim zuständigen Nachlassgericht des Amtsgerichts abgeben. Entscheidend für die Zuständigkeit des Gerichts ist der Wohnort des Verstorbenen.
Das Nachlassgericht prüft die Gültigkeit des Testaments, benachrichtigt die Erben und setzt einen Termin zur Testamentseröffnung fest. Hat Ihr Angehöriger Ihnen bereits zu Lebzeiten eine Kontovollmacht erteilt, erleichtert dies die Regelung der Bankgeschäfte. Für den Zugriff auf die Bankkonten des Verstorbenen benötigt das Geldinstitut einen Nachweis über die Erbberechtigung. Dies kann eine gerichtlich beglaubigte Testamentsabschrift sein, in Einzelfällen (Immobilienbesitz, etc.) ist jedoch die Vorlage eines Erbscheines notwendig.
Die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung ist nicht Teil der Erbmasse. Diese wird an die vom Versicherungsnehmer begünstigte Person ausgezahlt. Ist im Vertrag kein Bezugsrecht angegeben, zahlt der Versicherer die Leistungen in der Regel an die gesetzlichen Erben aus.