Sterbegeldversicherung und Erbe: Das müssen Sie wissen

Eine Sterbegeldversicherung ist eine wirksame Methode der Bestattungsvorsorge, die die Angehörigen entlastet. Die Kosten für eine Beerdigung betragen meist mehrere Tausend Euro. Die Bestattungsversicherung deckt die hohe Aufwendung für ein Begräbnis ab und unterstützt die Hinterbliebenen auf unkompliziertem Weg - weitgehend losgelöst von etwaigen Bestimmungen des Erbschaftsrechts. Um den für Sie optimalen Tarif zu finden, empfehlen wir vor Abschluss eines Vertrages unseren Sterbegeldversicherung Vergleich zu nutzen.

Bestattungsvorsorge

Bis zum Jahr 2004 haben die gesetzlichen Krankenversicherungen im Falle des Todes ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Doch diese Art der finanziellen Unterstützung ist entfallen - die Bestattungsvorsorge wird damit zur Privatsache. Wenn Sie keine Sterbegeldversicherung abgeschlossen oder anderweitig vorgesorgt haben, müssen Ihre Angehörigen die Kosten selbst begleichen. Ohne Bestattungsversicherung kommt mit dem Begräbnis - zusätzlich zur emotionalen Belastung - eine hohe, oft schwer zu stemmende finanzielle Last auf die Hinterbliebenen zu. Dem können Sie mit einer Sterbegeldversicherung vorbeugen. Mit unserem Sterbegeldversicherung Vergleich finden Sie das optimale Angebot.

Sterbegeldversicherung Vorteile

Die Bestattungsversicherung wird im Fall des Todes ausgezahlt und deckt - je nach Versicherungssumme -- die vollen Kosten für die Beisetzung ab. Die Auszahlungssumme gehört nicht zum Erbe des Verstorbenen. Dieser Umstand trägt dazu bei, dass die Versicherung das Geld auf schnellsten und unbürokratischen Weg auszahlen kann. Damit die Hinterbliebenen die Versicherungssumme anfordern können, genügt in der Regel die Sterbeurkunde. Ein Erbschein ist nicht notwendig. Mit unserem Sterbegeldversicherung Vergleich können Sie sich detailliert über die Auszahlungsbedingungen der Versicherungen informieren.

Erbschaftssteuer

Zwar zählt die Sterbegeldversicherung nicht zum Erbe, trotzdem ist der Ertrag erbschaftssteuerpflichtig. Die steuerlichen Freibeträge liegen jedoch zwischen 20.000 EUR für entfernte Verwandte und 500.000 EUR für Ehepartner. Der Gesetzgeber unterscheidet insgesamt drei Erbschaftssteuerklassen, die unterschiedliche Freibeträge vorschreiben. Selbst eine sehr aufwendige Beisetzung kostet in der Regel weniger als 20.000 EUR. Besitzt der Verstorbene neben der Bestattungsversicherung keine weiteren Vermögenswerte, müssen die Hinterbliebenen meist keine Erbschaftssteuer zahlen.

Wenn Sie als Versicherungsnehmer davon ausgehen, neben der Sterbegeldversicherung weiteres Vermögen zu hinterlassen, ist es empfehlenswert, die zu erwartende Erbschaftssteuer bei der Festlegung der Versicherungssumme zu berücksichtigen. 

Erbausschlagung

Manchmal lehnen die Angehörigen das Erbe ab, um keine Schulden annehmen zu müssen. Die Bestattungsvorsorge erhalten die Hinterbliebenen trotzdem, denn die Sterbegeldversicherung wird unabhängig von der Erbfrage ausgezahlt.

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