Sterbegeldversicherung: Überforderung der Angehörigen durch die Bestattungskosten vermeiden

Kosten- und pflegeintensive Bestattungen werden seltener. Immer häufiger kommt es zu Ex- und Hopp-Beerdigungen, die billig und anonym ablaufen und weit entfernt sind von der bisher üblichen und wertschätzenden Bestattungskultur. Die Gründe, warum feierliche Erdbestattungen seltener werden, sind nachvollziehbar. Doch es gibt Möglichkeiten, rechtzeitig für einen Abschied in Würde vorzusorgen - mit einer Sterbegeldversicherung. 

Der gesetzliche Hintergrund: Die Abschaffung des Sterbegeldes

Diese neue Entwicklung in Richtung Schnäppchenbeerdigung hat auch einen gesetzlichen Hintergrund. Bis Ende 2003 beteiligten sich die gesetzlichen Krankenversicherungen an den Bestattungskosten ihrer Mitglieder durch die Zahlung eines Sterbegeldes. Während es im Jahr 1998 noch bei 3.100 Euro lag, wurde es in den Folgejahren nach und nach gesenkt, bis es schließlich 2002 eine Höhe von 525 Euro pro Mitglied beziehungsweise 262,50 für familienversicherte Angehörige erreichte. Am 31. Dezember 2003 wurde dann auch das Sterbegeld beerdigt. Rechtsgrundlage war das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2013. Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2014 die Bestattungskosten eigenverantwortlich finanziert werden müssen. Sie sind nicht gerade gering und können mit einer Sterbegeldversicherung abgefedert werden. 

Die Kosten für eine Bestattung

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung sind nicht allein die Bestattungsunternehmen für die Bestattungskosten verantwortlich. Stattdessen kommen weitere Kosten hinzu, die die Kosten in die Höhe treiben, die jedoch von anderen Faktoren abhängig sind. 

Die Friedhofskosten

Ein großer Teil der Bestattungskosten entstehen durch die Friedhofskosten, die je nach Bestattungsart, nach der regionalen Lage des Friedhofes sowie nach Größe und Beschaffenheit des Grabes variieren. Diese Kosten sind nicht verhandelbar, sondern sind in der Gebührenordnung des jeweiligen Friedhofs schriftlich normiert. Die Friedhofsgebühren sind die Summe aus den Beisetzungsgebühren und den Grabnutzungsgebühren sowie der Nutzung der Trauerhalle. Die teuerste Grabstätte ist das sogenannte Wahlgrab, während für eine anonyme Grabstätte die niedrigsten Friedhofsgebühren anfallen. 

Leistungen des Bestattungsunternehmens

Die Leistungen des Bestattungsunternehmens orientieren sich am Bedarf und sind abhängig von den vorab festgelegten Wünschen des Verstorbenen sowie von den Vorgaben der Hinterbliebenen. Zu den Bestatterleistungen gehören unter anderem die Kosten für eine Überführung sowie für die hygienische Versorgung und die Aufbewahrung des Verstorbenen. Auch die Erledigung sämtlicher Formalitäten und die Gestaltung der Bestattungsfeier können in die Hände des Bestatters gelegt werden.

Hinzu kommen die eigentlichen Bestattungskosten, die je nach Bestattungsart unterschiedlich ausfallen. Am teuersten ist eine Erdbestattung, gefolgt von der Feuerbestattung und der Seebestattung, die bezüglich der Kosten annähernd identisch sind. Etwas preisgünstiger sind Baumbestattungen, deren durchschnittliche Kosten ebenso wie die der anonymen Feuer- und Seebestattung unter 1000 Euro liegen. 

Die Kosten für einen Sarg sind abhängig vom verwendeten Material, bei dem es sich um Kiefer- oder Fichtenholz und in der teureren Variante um Eiche oder Mahagoni handeln kann. Auch für die Feuerbestattung ist ein Sarg erforderlich, der jedoch eine nur geringe Stabilität aufweisen muss, sodass er kostengünstiger ist. Urnen sind im Vergleich zu Särgen kostengünstiger. Allerdings gibt es auch hier beträchtliche Preisunterschiede, die abhängig sind vom verwendeten Material und von der Gestaltung der Urne. 

Leistungen externer Dienstleister

Die Leistungen externer Dienstleister sind frei wählbar und konzentrieren sich unter anderem auf die Traueranzeige, Trauerkarten und den Blumenschmuck für den Sarg oder die Urne. Bei einer Feuerbestattung müssen noch Kosten für das Krematorium einkalkuliert werden. Zu den Leistungen externer Dienstleister gehören auch die Kosten für die Anfertigung eines Grabsteins oder einer Grabplatte. 

Rechtzeitig mit einer Sterbegeldversicherung vorsorgen

Grundsätzlich sind Erben dazu verpflichtet, die Organisation und die Kosten für die Bestattung zu übernehmen. Angesichts der Kosten in Höhe von ein paar tausend Euro kann das jedoch ein finanzieller Kraftakt für die Hinterbliebenen werden, der immer häufiger auch existenzbedrohend sein kann. Deshalb ist es sinnvoll, rechtzeitig mit einer Sterbegeldversicherung für die eigene Beerdigung vorzusorgen. Eine Sterbegeldversicherung entlastet die Hinterbliebenen finanziell und gibt mehr Raum für die Trauerarbeit.

Eine Sterbegeldversicherung lässt außerdem Raum für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Eine Sterbegeldversicherung entlastet insoweit alle Beteiligten und bereitet den Weg für einen sorgenfreien, finanziell unbelasteten und für einen Abschied in Würde.

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