Hintergrundinformationen: Die gesetzlichen Regelungen zu den Kosten für eine Beerdigung

Auf den Ablauf und die Art der Beerdigung hat der Verstorbene nur wenig Einfluss. Deshalb ist es wichtig, im Rahmen der Bestattungsvorsorge frühzeitig die Umsetzung der eigenen Wünsche zu regeln. Eine Sterbegeldversicherung kann Sie dabei unterstützen, den finanziellen Aspekt Ihrer Wünsche vollständig abzusichern. Oftmals ist es möglich, die eigenen Vorstellungen zu Lebzeiten mit dem Partner zu besprechen und sie im Testament festzuhalten. Aber manchmal ist nach einem Todesfall nicht klar, wer sich kümmern muss. Für den Fall, dass es keine Regelungen gibt und die Hinterbliebenen sich nicht einigen können, sieht der Gesetzgeber eine eindeutige Reihenfolge der Verantwortlichkeiten vor.

Die gesetzlich geregelte Reihenfolge für die Bestattungspflicht:

Reihenfolge

1. Ehe- oder Lebenspartner/in des/der Verstorbenen
2. Kinder
3. Eltern
4. Eventuell vorhandene Geschwister
5. Partner/in (bei nicht eingetragener Partnerschaft)
6. Vormund und andere Sorgeberechtigte
7. Großeltern des Verstorbenen
8. Enkelkinder
9. Verwandte bis zum 3. Grad

Zeitraum der Bestattung

Die betroffenen Hinterbliebenen müssen den Verstorbenen innerhalb eines gewissen Zeitraums bestatten lassen und dafür sorgen, dass eine Leichenschau stattfindet. Bei ihr wird die Todesursache ermittelt und die Todesbescheinigung ausgestellt. Die Pflicht zur Bestattung bedeutet aber nicht, dass die betroffene Person auch die Kosten tragen muss. Die Beerdigung bezahlen müssen immer die Erben des Verstorbenen. Meist sind sie automatisch die Personen, denen das Gesetz die Bestattungspflicht auferlegt. Wenn nicht die Erben, sondern eine andere Person die Bestattung bezahlt, kann sie sich die Kosten von den Erben erstatten lassen. Nur wenn die Hinterbliebenen das Erbe ausschlagen oder finanziell nicht in der Lage sind, die Beerdigung zu zahlen, müssen die nächsten unterhaltspflichtigen Verwandten für die Bestattung aufkommen.

Wer muss zahlen?

Falls keine der Parteien das Geld aufbringen kann und keine Sterbegeldversicherung oder eine andere Art der Bestattungsvorsorge existiert, springt am Ende der Staat ein. Voraussetzung ist, dass alle Personen, die für die Kostenübernahme in Frage kommen, Sozialleistungen erhalten oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund nicht bezahlen können. Der Staat übernimmt aber nur eine einfache Bestattung.

Immer wieder sorgt die Frage nach den Kosten und der Übernahme bei den Angehörigen für Spannungen, welche zusätzlich zur Trauer emotional belasten. Auch wenn die Kostenübernahme gesetzlich geregelt ist, hilft eine Bestattungsversicherung, Streit und Probleme zu vermeiden.

Klar geregelte Kostenübernahme durch Sterbegeldversicherung

Wer Sozialleistungen empfängt und zu Lebzeiten kein Vermögen anhäufen kann, schafft mit einer Sterbegeldversicherung eine sinnvolle Grundlage für die Bestattungsvorsorge. Die Kosten von mehreren Tausend Euro fallen nicht den Hinterbliebenen zur Last. Dank der Bestattungsversicherung werden diese auch nicht mit der Frage konfrontiert, wie und welche Art der Bestattung sie bezahlen können. Die Angehörigen sind bei einem Todesfall emotional betroffen und trauern. Wenn Sie feststellen, dass die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Wünschen zu hoch sind, wird dies schnell zur zusätzlichen Belastung. Mit dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung zur Bestattungsvorsorge vermeiden Sie dieses Problem.

Bestattungsversicherung: Sichern Sie sich und Ihre Angehörigen ab

Verständlicherweise ist die Bestattungsvorsorge ein Thema, mit dem die wenigsten Menschen sich gerne befassen. Trotzdem ist es sinnvoll, frühzeitig zu klären, auf welche Weise die Bestattung bezahlt werden kann und wie sie gestaltet werden soll. Eine Bestattungsversicherung gibt Ihnen die Sicherheit, im Todesfall Ihre Angehörigen nicht unnötig finanziell zu belasten. Mit der Sterbegeldversicherung ist zudem gewährleistet, dass die Hinterbliebenen die Trauerfeier nach Ihren Vorstellungen umsetzen können.

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