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Mit dem Tarif C04 85 der GE·BE·IN Versicherung erhalten Sie eine leistungsstarke Sterbegeldversicherung zur Hinterbliebenen-Vorsorge. Von den Kunden positiv bewertet, kann diese Versicherung sich auf dem deutschen Versicherungsmarkt gut durchsetzen.
Das bietet Ihnen die GE·BE·IN Sterbegeldversicherung im Tarif C04 85:
Die Leistungen des Tarifs
Der Versicherungsschutz besteht lebenslang. Als Bezugsberechtigter gilt der Inhaber des Versicherungsscheines. Die direkte Benennung eines oder mehrerer Begünstigten vereinfacht die Auszahlung. Der Betrag gilt dann als sogenanntes Schonvermögen. Die vom Versicherer erwirtschaftete Überschussbeteiligung wird im Versicherungsfall ausgezahlt. Der Betrag kommt damit den Hinterbliebenen unmittelbar zugute. Weiterer Pluspunkt: Bei Unfalltod erfolgt die Auszahlung der doppelten Versicherungssumme.
Die Details der Beitragszahlung
Die Beiträge zur Sterbegeldversicherung werden monatsweise entrichtet. Ab einem Alter von 85 Jahren brauchen Sie im Tarif C04 85 keine Beiträge mehr zu zahlen. Natürlich genießen Sie weiterhin den vollen Versicherungsschutz.
Gesundheitsfragen und Wartezeit
Der Versicherer verzichtet bei dieser Sterbegeldversicherung auf eine Gesundheitsprüfung. Fragen zu Vorerkrankungen, Unfällen und Ihrem jetzigen Gesundheitszustand werden beim Tarif C04 85 nicht gestellt. Die Wartezeit bis zum Eintritt der Leistungspflicht beträgt 36 Monate. Bei Tod innerhalb der ersten 6 Monate erfolgt keine Rückerstattung der Beiträge, in den Monaten 7-12 werden diese vollständig zurückgezahlt. Danach erfolgt eine teilweise Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme. Vom 13. bis zum 24. Monaten sind es 33%, in den Monaten 25-36 erhöht sich der Auszahlungsbetrag auf 67 %.
Überschussbeteiligung | Sofortrabatt des Zahlbeitrags |
Leistung bei Unfalltod | doppelte Versicherungssumme 1 |
Leistung bei Suizid | ja |
Leistung bei Tod im Ausland | ja |
Begünstigte Person | Inhaber des Versicherungsscheins |
Freie Bestatterwahl | ja |
1 Die Versicherungssumme wird verdoppelt, wenn diese nicht beitragsfrei gestellt ist und das Mitglied am Tage des Unfalls das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. |
Beitragsstabilität | Beitragsanpassung möglich |
Altersabhängige Beitragsbefreiung | ja, ab dem 85 . Lebensjahr |
Art der Beitragszahlung | monatlich |
Wartezeit | 36 Monate |
Beitragsrückzahlung bei Tod innerhalb der Wartezeit | Teilrückzahlung |
Regelung für Teilrückzahlung | - 1. bis 6. Monat: keine Leistung - 7. bis 12. Monat: Rückerstattung der eingezahlten Beiträge - 13. bis 24. Monat: 1/3 der vereinbarten Versicherungssumme - 25. bis 36. Monat: 2/3 der vereinbarten Versicherungssumme |
Höchstalter bei Vertragsabschluss | 70 . Lebensjahr |
Mindestalter bei Vertragsabschluss | 18 . Lebensjahr |
Gesundheitsprüfung | keine Gesundheitsprüfung |
Geltungsbereiche Versicherungsschutz | keine Begrenzung |
Absicherungsleistung frei wählbar | ja |
Mindestvertragslaufzeit | keine Mindestlaufzeit |
Kündigungsfrist | 3 monate zum Ende eines Kalendervierteljahres |
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht | ja |
Serviceleistung der Versicherung | sehr gut |
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