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Der Tarif C04 85 der GE·BE·IN Versicherung stellt eine leistungsstarke Sterbegeldversicherung dar, die sich dank positiver Kundenbewertungen erfolgreich auf dem deutschen Versicherungsmarkt behauptet. Diese Versicherung dient der umfassenden Hinterbliebenen-Vorsorge und zeichnet sich durch ihre leistungsfähigen Konditionen aus.
Der Versicherungsschutz im Tarif C04 85 ist lebenslang gewährleistet. Sie als Versicherungsnehmer können entweder selbst als Bezugsberechtigter auftreten oder direkt einen oder mehrere Begünstigte benennen, was die Auszahlung der Versicherungssumme im Todesfall vereinfacht. Diese Summe wird dann als Schonvermögen behandelt. Ein besonderes Merkmal dieses Tarifs ist die Überschussbeteiligung, die bei Eintritt des Versicherungsfalls zusätzlich zur vereinbarten Summe ausgezahlt wird und Ihren Hinterbliebenen direkt zugutekommt. Im Falle eines Unfalltods wird zudem die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.
Die Beitragszahlung für den Tarif C04 85 erfolgt monatlich. Ein bedeutender Vorteil ist, dass ab dem Alter von 85 Jahren keine weiteren Beiträge mehr entrichtet werden müssen, während der volle Versicherungsschutz bestehen bleibt.
Ein weiterer positiver Aspekt dieses Tarifs ist der Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, dass keine Fragen zu Vorerkrankungen, Unfällen oder dem aktuellen Gesundheitszustand gestellt werden. Die Wartezeit für den Eintritt der vollen Leistungspflicht beträgt 36 Monate. Innerhalb der ersten sechs Monate erfolgt im Todesfall keine Rückerstattung der Beiträge. Vom siebten bis zum zwölften Monat werden die Beiträge vollständig zurückgezahlt, während im Zeitraum des 13. bis zum 24. Monats 33 % und in den Monaten 25 bis 36 67 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt werden.
ÜberschussbeteiligungErwirtschaftete Überschüsse gehen an den Kunden, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Beim Sofortrabatt wird die Überschussbeteiligung mit der Prämie verrechnet. Bei der Bonuszahlung wird die Überschussbeteiligung gespart und zum Vertragsende zur garantierten Versicherungssumme ausbezahlt.. | Sofortrabatt des Zahlbeitrags Sofortrabatt des Zahlbeitrags |
Leistung bei TodBei Tod gibt es in der Regel die volle vereinbarte Versicherungssumme, auch während der Wartezeit. Einige Tarife gewähren hier auch die doppelte Versicherungssumme. | ausgewählte Versicherungssumme ausgewählte Versicherungssumme |
Leistung bei UnfalltodIm Todesfall wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Um die Kosten für eine durchschnittliche Bestattung zu decken, sollten Sie mindestens eine Versicherungssumme von 7.600 € einplanen. Hinzu kommen Kosten für die spätere Grabpflege, den Steinmetz und Friedhofgebühren, was die Gesamtkosten auf über 10.000 € ansteigen lassen kann. | doppelte Versicherungssumme , bei Unfalltod bis zum 65 . Lebensjahr doppelte Versicherungssumme , bei Unfalltod bis zum 65 . Lebensjahr |
Leistung bei Tod innerhalb der WartezeitTarife mit Wartezeit zahlen bei Tod während der Wartezeit die von Kunden gesicherte Versicherungssumme nicht voll aus. Meist gibt es mindestens die gezahlten Beiträge. Einige Gesellschaften zahlen außerdem einen Anteil der Versicherungssumme. | Teilrückzahlung Teilrückzahlung |
Leistung bei Tod im AuslandWählt der Kunde einen Tarif mit Überführung, zahlt der Versicherer die Überführungskosten des Verstorbenen, wenn dieser im Ausland gestorben ist. | nein nein |
Leistung bei SuizidSuizid schließt in der Regel Leistungen nicht aus, viele Gesellschaften haben für volle Leistungen jedoch eine Wartezeit. Bei Suizid während der Wartezeit gibt es nur Beitragsrückerstattung. | ja ja, 3 Jahre nach Versicherungsbeginn |
Bezugsrecht (Begünstigte Person)Der Kunde bestimmt, wer die Versicherungssumme zur Bezahlung der Beisetzung erhält. Das können Angehörige, Freunde aber auch der ausgewählte Bestatter sein. | Erbberechtigte/e oder gewählte Person oder gewählte Bestattungsinstitut Erbberechtigte/e oder gewählte Person oder gewählte Bestattungsinstitut |
Mitversicherung von eigenen Kindern (kostenfrei)Ein paar Gesellschaften ermöglichen eine kostenfreie Mitversicherung von Kindern, die Versicherungssumme ist jedoch begrenzt. | nein nein |
BeitragsstabilitätGarantierte Beiträge geben Sicherheit vor Beitragserhöhungen. Bei Tarifen mit Sofortrabatt als Überschussbeteiligung steigen die Beiträge höchstens bis zum Beitrag vor der Überschussverrechnung. | Beitragsanpassung möglich Beitragsanpassung möglich |
Altersabhängige BeitragsbefreiungJeder Versicherer erlaubt seinen Kunden, zur Vermeidung einer Kündigung den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das reduziert die Versicherungsleistung. Der Schutz nach Beitragsfreistellung umfasst den Rückkaufswert. | ja, ab dem 85 . Lebensjahr ja, ab dem 85 . Lebensjahr |
Dynamik-OptionDie Beiträge sowie die Versicherungssumme können durch feste Intervalle gesteigert werden. Ohne einer erneuten Gesundheitsprüfung bzw. Wartezeit. | nein nein |
Höchstalter bei VertragsabschlussDer Abschluss ist meist bis zum 75. Lebensjahr, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag oft auch bis zum Alter von 80 Jahren möglich. | 70 . Lebensjahr 70 . Lebensjahr |
Mindestalter bei VertragsabschlussManche Versicherer geben ein Mindestalter, etwa von 30 Jahren, vor. In der Regel ist der Abschluss aber auch schon in jüngeren Jahren möglich. | 18 . Lebensjahr 18 . Lebensjahr |
GesundheitsprüfungBei einigen Tarifen müssen die Kunden beim Vertragsschluss eine Erklärung zu ihrem Gesundheitszustand abgeben und erklären, dass innerhalb der vergangenen drei bis fünf Jahre bei ihnen bestimmte Krankheiten nicht aufgetreten sind. Zusätzliche Atteste vom Arzt sind nicht erforderlich. Irrelevant für den Versicherungsschutz sind Krankheiten, die erst nach Vertragsbeginn erstmalig aufgetreten sind. | keine Gesundheitsprüfung keine Gesundheitsprüfung |
Geltungsbereiche VersicherungsschutzViele Versicherungen gelten nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Es gibt aber auch Policen, bei der ein Todesfall im Ausland wegen der Überführungskosten zusätzlich erweitert werden muss. | nur innerhalb Deutschlands nur innerhalb Deutschlands |
Absicherungsleistung frei wählbarKunden können bei den Versicherungen Absicherungsleistungen frei wählen. Manche Gesellschaften arbeiten aber mit Höchstgrenzen, z. B. von 30.000 Euro. | ja ja |
MindestvertragslaufzeitViele Anbieter haben eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu drei Jahren, bevor voller Versicherungsschutz durch die Sterbe gilt. | keine Mindestlaufzeit keine Mindestlaufzeit |
KündigungsfristEine Sterbeversicherung kann in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch ein Jahr nach Vertragsbeginn. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn Beiträge steigen oder sich Leistungen verschlechtern. | 3 monate zum Ende eines Kalendervierteljahres 3 monate zum Ende eines Kalendervierteljahres |
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche KündigungsrechtDie ordentliche Kündigung einer Sterbegeldversicherung durch den Versicherer ist nicht möglich. | ja ja |
Telefonische ErstberatungDie telefonische Erstberatung hilft Ihnen die richtigen Ansprechpartner sowie in der Durchführung bzw. im Ablauf zu unterstützen | ja ja |
Vorsorgedokumente für den TodesfallVorsorgedokumente für den Todesfall, dies beinhalten z.B. das Testament, Nachfolgeregelung und weitere Rechtsfolgen. | nein nein |
Auslandsnotfall-ServiceManche Versicherer übernehmen im Rahmen der Sterbegeldversicherung die Kosten für die Rückführung eines Verstorbenen aus dem Ausland, sofern dies in den Vertragsbedingungen festgelegt ist. | nein nein |
WartezeitTarife, bei denen der Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, haben generell eine Wartezeit. | 36 Monate 36 Monate |
Wartezeit entfällt bei UnfalltodDie Wartezeit kann bei Unfalltod entfallen, wenn eine Wartezeit grundsätzlich besteht. | ja ja |
Regelung für TeilrückzahlungEine Teilrückzahlung findet statt, wenn der Tod innerhalb der Wartezeit eintritt. Wenn bei einem Tarif lange Wartezeiten bestehen, findet häufig auch eine geringere Teilrückzahlung statt. | Leistung bei Tod innerhalb der Wartezeit: - 1. bis 6. Monat: keine Leistung - 7. bis 12. Monat: Rückerstattung der eingezahlten Beiträge - 13. bis 24. Monat: 1/3 der vereinbarten Versicherungssumme - 25. bis 36. Monat: 2/3 der vereinbarten Versicherungssumme Leistung bei Tod innerhalb der Wartezeit: - 1. bis 6. Monat: keine Leistung - 7. bis 12. Monat: Rückerstattung der eingezahlten Beiträge - 13. bis 24. Monat: 1/3 der vereinbarten Versicherungssumme - 25. bis 36. Monat: 2/3 der vereinbarten Versicherungssumme |
Serviceleistung der VersicherungServiceleistung der Versicherung | sehr gut sehr gut |
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