Wie wird der Leistungsfall in der Sterbegeldversicherung abgewickelt?

Mit dem Tod des Versicherungsnehmers ist der Leistungsfall in der Sterbegeldversicherung eingetreten. Allein von Gesetzes wegen sind die Angehörigen verpflichtet, die Bestattung zu planen und zu organisieren. Alles muss zeitnah abgewickelt werden. Das gilt auch für das Bezahlen der mit der Bestattung in Verbindung stehenden Rechnungen. Da stellt sich die Frage, ob das Geld aus der Bestattungsversicherung rechtzeitig zur Verfügung steht. Das ist von bestimmten Faktoren abhängig. 

Die Feststellung des Versicherungsfalls durch den Versicherer

Maßgeblich für eine zeitnahe Auszahlung der Versicherungssumme aus der Sterbegeldversicherung sind zunächst einmal die Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Grundsätzlich beginnt die Zeitspanne, in der die Versicherungssumme ausgezahlt wird, im Zeitpunkt der Feststellung des Versicherungsfalls durch den Versicherer. Maßgeblich ist also nicht die Anzeige des Todes durch die Hinterbliebenen. Ebenfalls nicht maßgeblich ist eine Zusendung der Sterbeurkunde. Allein der Versicherer kann die abschließende Feststellung des Versicherungsfalls deklarieren. Sobald dies geschehen ist, wird die Auszahlung der Versicherungssumme regelmäßig innerhalb eines Monats vorgenommen. Entscheidend sind jedoch die Vertragsbedingungen des Versicherers, bei dem der Versicherungsnehmer die Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat. 

Tod des Versicherungsnehmers: Was Angehörige tun müssen

Ist der Versicherungsnehmer verstorben, sind die Angehörigen verpflichtet, bestimmte Nachweise zu erbringen. Tun sie das nicht, riskieren sie aufgrund von Obliegenheitsverletzungen den Ausschluss der Leistung. Die Angehörigen sind verpflichtet, den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen. Als Nachweis muss dem Versicherer eine amtliche Sterbeurkunde vorgelegt werden. Vorgelegt werden müssen außerdem der Versicherungsschein der Sterbegeldversicherung sowie ein Zeugnis über den Tag der Geburt des Verstorbenen. Sofern es sich um einen Unfalltod handelt, kann der Versicherer einen ausführlichen ärztlichen Bericht verlangen, in dem die Todesursache benannt wird. Das gilt auch für den Eintritt des Todes durch Krankheit. Auch hier kann der Versicherer einen ärztlichen Bericht einfordern, der den Beginn und den Verlauf der Erkrankung beschreibt. Wie schnell die Sterbegeldversicherung reagiert, hängt nicht zuletzt von den Angehörigen ab und davon, wie schnell sie Zugriff auf die Unterlagen der Sterbegeldversicherung haben. 

Die Auszahlung der Versicherungssumme

Sind alle Formalitäten erledigt, zahlt die Bestattungsversicherung die Versicherungssumme aus. Die Versicherungssumme fließt nach Eintritt des Versicherungsfalls in die Erbmasse des Versicherungsnehmers ein. Der Versicherungsnehmer kann auch eine individuelle Regelung treffen. Er kann eine Person bestimmen, die die Leistung erhalten soll. Wie schnell die Kosten für die Trauerfeier und die Bestattung bezahlt werden müssen, ist abhängig vom Bestattungsdienstleister. Sofern ein längeres Zahlungsziel als die üblichen 8 bis 41 Tage vereinbart wird, kann ein prozentualer Aufschlag auf den Rechnungsbetrag fällig werden.

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