Was sichert eine Sterbegeldversicherung ab und wann leistet sie?

Sterbegeldversicherung als Vorsorge

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall. Die Laufzeit ist meist lebenslang bei einer relativ niedrigen Versicherungssumme. Welche Leistungen versichert werden, hängt von der Entscheidung des Versicherungsnehmers und von der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab. 

Der Zweck einer Sterbegeldversicherung

Mit einer Sterbegeldversicherung lassen sich alle finanziellen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Beerdigung stehen, versichern. Das betrifft die Beerdigungskosten ebenso wie die sich anschließende Grabpflege, die Kosten für ein Grab sowie den Grabstein. Auch wenn die meisten Menschen davon sprechen, ein Grab zu kaufen, so handelt es sich letztendlich darum, die Grabnutzungsrechte an einer Grabstelle zu mieten. Alle diese Kosten müssen bezahlt werden, und zwar zeitnah. Dafür gibt es die Bestattungsversicherung, die in zweifacher Hinsicht einen Nutzen hat: Zum einen kann der Versicherungsnehmer mit dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung eine angemessene Beerdigung sicherstellen. Zum anderen werden die Angehörigen finanziell entlastet. Sie sind nämlich verpflichtet, die Beerdigungskosten zu tragen. Die Bestattungsversicherung hat vor allem vor dem Hintergrund an Bedeutung gewonnen, dass das von den gesetzlichen Krankenkassen gewährte Sterbegeld zunächst reduziert und schließlich im Jahr 2004 abgeschafft wurde. Auch wenn es am Ende nur noch 500 Euro waren, die die gesetzlichen Krankenkassen zahlten, so wiegt heute die finanzielle Last schwerer. Nicht nur die Kosten müssen in vollem Umfang von den Angehörigen bezahlt werden. Gestiegen sind auch die Kosten für Beerdigungen im Allgemeinen. 

Wann die Sterbegeldversicherung zahlt

Mit Eintritt des Versicherungsfalls zahlt die Bestattungsversicherung die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme aus. Das ist regelmäßig der natürliche Tod des Versicherungsnehmers. In welchem Umfang die Versicherungssumme ausgezahlt wird, ist abhängig von der Laufzeit der Sterbegeldversicherung und davon, ob eine möglicherweise vereinbarte Wartezeit bereits abgelaufen ist. Tritt der Tod des Versicherungsnehmers innerhalb der Wartezeit ein, werden nur die bislang eingezahlten Beiträge abzüglich einer Kostenpauschale ausgezahlt.

In bestimmten Fällen gelten für die Auszahlung der Sterbegeldversicherung Besonderheiten. Das gilt insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Unfall oder durch Selbsttötung stirbt. Hier gilt wieder: Dann kommt es darauf an. Es gibt Versicherer, die insbesondere in den ersten Jahren ihre Leistungspflicht bei Selbsttötung ausschließen. Tritt der Tod infolge eines Unfalls ein, dann gilt häufig ein sofortiger Versicherungsschutz, auch bei einer Bestattungsvorsorge mit einer vertraglich vereinbarten Wartezeit.

Entscheidend sind auch hier die Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Mit unserem Onlinerechner können Sie die Konditionen durch einen Sterbegeldversicherung Vergleich prüfen. Auch ein Gespräch mit einem unserer Berater kann Sie bezüglich Ihrer Entscheidung unterstützen.

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