Kann eine Sterbegeldversicherung steuerlich abgesetzt werden?

Manche Versicherungen sind steuerlich absetzbar. Die Beitragszahlungen können entweder als Sonderausgaben oder als Werbungskosten abgesetzt werden. Das ist abhängig davon, ob mit der Versicherung berufliche oder private Risiken abgedeckt werden. Während berufliche Risiken als Werbungskosten geltend gemacht werden, gilt die Absicherung privater Risiken als Sonderausgaben. Deckt eine Versicherung Risiken aus beiden Bereichen ab, werden die Kosten in der Steuererklärung entsprechend aufgeteilt. Wie sieht es in Sachen Steuer mit der Sterbegeldversicherung aus?

Grundsätzlich können alle Risikoversicherungen, die eine Leistungspflicht im Todesfall vorsehen, steuerlich geltend gemacht werden. Bei der Bestattungsversicherung lautet die Antwort jedoch: Es kommt darauf an. 

Versicherungen mit Todesfallleistungen sind Sonderausgaben

Versicherungen mit Todesfallleistungen können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Eingetragen werden die Daten in der Anlage "Vorsorgeaufwand". Als Sonderausgaben sind Einmalprämien absetzbar ebenso wie ratierliche Beiträge. Die Höhe der Beitragszahlung für eine Sterbegeldversicherung orientiert sich am Alter des Versicherten. Daraus lässt sich die Regel ableiten: Je früher eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wird, umso geringer sind die Beitragszahlungen. Auf die Steuer übertragen bedeutet das: Je geringer die Beitragszahlungen sind, umso niedriger sind auch die steuerlichen Vergünstigungen. Dem Grunde nach kann eine Sterbegeldversicherung als Versicherung mit Todesfallleistung steuerlich geltend gemacht werden. Grund ist, dass die Finanzämter sie wie eine Form der Kapitallebensversicherung bewerten. Insoweit ist die Bestattungsvorsorge Kapitallebensversicherungen gleichgestellt.

Die Beitragszahlungen für eine Sterbegeldversicherung können nur unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Maßgeblich ist die vereinbarte Todesfallschutzsumme, die mindestens 60 Prozent der gesamten Beitragssumme betragen muss. Maßgeblich ist auch der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Grund ist eine Gesetzesänderung. 

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Zeitpunkt des Vertragsschlusses: Vor 2005 oder danach? 

Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die Sterbegeldversicherung ist deshalb bedeutsam, weil seit dem Jahr 2005 die steuerliche Berücksichtigung der Lebensversicherung neu geregelt ist. Ist ein Vertrag über eine Bestattungsversicherung vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen worden, können die Beitragszahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Für ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossene Verträge ist dies nicht mehr möglich. Im Todesfall zahlt dieSterbegeldversicherung die Leistung an den Empfänger aus. Wird die ausgezahlte Summe ausschließlich für die Begleichung der Bestattungskosten verwendet, muss der Empfänger keine Steuern zahlen. 

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