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Die DELA sorgenfrei Leben 65 Sterbegeldversicherung zeichnet sich durch ein breites Spektrum an Leistungen aus, die darauf abzielen, im Todesfall umfangreichen Schutz zu bieten. Ein zentraler Bestandteil dieser Versicherung ist die Auszahlung der festgelegten Versicherungssumme beim Ableben der versicherten Person. Im Falle eines Unfalltodes erhöht sich diese Summe sogar, was den Hinterbliebenen zusätzliche finanzielle Sicherheit bietet. Sollte der Tod innerhalb der Wartezeit eintreten, wird eine Teilrückzahlung von 80 % der eingezahlten Beiträge geleistet, oder 90 % im Falle einer einmaligen Prämienzahlung, wobei Zinsen hier nicht berücksichtigt werden.
Ein besonderer Vorteil der DELA sorgenfrei Leben 65 ist ihr weltweiter Geltungsbereich, der auch Leistungen bei einem Todesfall im Ausland oder durch Suizid einschließt. Das Bezugsrecht ist flexibel gestaltbar und kann an Erben, eine spezifische Person oder ein gewähltes Bestattungsinstitut übertragen werden. Für Ihre Kinder besteht automatisch eine kostenlose Mitversicherung bis zu einem Betrag von 3.000 €.
In Bezug auf die Beitragszahlungen garantiert die DELA sorgenfrei Leben 65 Sterbegeldversicherung eine beständige Beitragshöhe, und ab dem 65. Lebensjahr tritt eine altersabhängige Beitragsbefreiung in Kraft. Mit der Dynamik-Option lässt sich die Versicherungsleistung anpassen, um sie an den Lebensstandard oder sich ändernde Bedürfnisse anzupassen. Der Vertrag ist für Personen zwischen 18 und 54 Jahren (ohne Gesundheitsprüfung) abschließbar und bietet eine monatliche Kündigungsoption ohne Mindestvertragslaufzeit. Zudem besteht seitens des Versicherers kein ordentliches Kündigungsrecht.
Das Leistungsangebot wird durch zusätzliche Dienstleistungen wie eine telefonische Erstberatung, die Bereitstellung von Vorsorgedokumenten für den Todesfall und einen Auslandsnotfallservice abgerundet. Die Wartezeit beträgt generell 24 Monate, entfällt jedoch bei einem Unfalltod. Somit gewährleistet diese Versicherung eine umfassende und flexible Absicherung im Todesfall.
ÜberschussbeteiligungErwirtschaftete Überschüsse gehen an den Kunden, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Beim Sofortrabatt wird die Überschussbeteiligung mit der Prämie verrechnet. Bei der Bonuszahlung wird die Überschussbeteiligung gespart und zum Vertragsende zur garantierten Versicherungssumme ausbezahlt.. | keine Überschussbeteiligung keine Überschussbeteiligung |
Leistung bei TodBei Tod gibt es in der Regel die volle vereinbarte Versicherungssumme, auch während der Wartezeit. Einige Tarife gewähren hier auch die doppelte Versicherungssumme. | ausgewählte Versicherungssumme ausgewählte Versicherungssumme |
Leistung bei UnfalltodIm Todesfall wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Um die Kosten für eine durchschnittliche Bestattung zu decken, sollten Sie mindestens eine Versicherungssumme von 7.600 € einplanen. Hinzu kommen Kosten für die spätere Grabpflege, den Steinmetz und Friedhofgebühren, was die Gesamtkosten auf über 10.000 € ansteigen lassen kann. | doppelte Versicherungssumme doppelte Versicherungssumme |
Leistung bei Tod innerhalb der WartezeitTarife mit Wartezeit zahlen bei Tod während der Wartezeit die von Kunden gesicherte Versicherungssumme nicht voll aus. Meist gibt es mindestens die gezahlten Beiträge. Einige Gesellschaften zahlen außerdem einen Anteil der Versicherungssumme. | Teilrückzahlung Teilrückzahlung |
Leistung bei Tod im AuslandWählt der Kunde einen Tarif mit Überführung, zahlt der Versicherer die Überführungskosten des Verstorbenen, wenn dieser im Ausland gestorben ist. | ja 1ja 1 |
Leistung bei SuizidSuizid schließt in der Regel Leistungen nicht aus, viele Gesellschaften haben für volle Leistungen jedoch eine Wartezeit. Bei Suizid während der Wartezeit gibt es nur Beitragsrückerstattung. | ja ja, 3 Jahre nach Versicherungsbeginn |
Bezugsrecht (Begünstigte Person)Der Kunde bestimmt, wer die Versicherungssumme zur Bezahlung der Beisetzung erhält. Das können Angehörige, Freunde aber auch der ausgewählte Bestatter sein. | Erbberechtigte/e oder gewählte Person oder gewählte Bestattungsinstitut Erbberechtigte/e oder gewählte Person oder gewählte Bestattungsinstitut |
Mitversicherung von eigenen Kindern (kostenfrei)Ein paar Gesellschaften ermöglichen eine kostenfreie Mitversicherung von Kindern, die Versicherungssumme ist jedoch begrenzt. | ja, max. 3.000 € ja, max. 3.000 €, bis zum 18 . Lebensjahr |
Hinweis(e)Hinweis(e) | 1Verstirbt die versicherte Person nach Beginn des Versicherungsschutzes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so wird sie auf Kosten der DELA an den von den Angehörigen gewünschten Bestattungsort, der innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen muss, überführt. Die Kostenübernahme erfolgt nur dann, wenn die versicherte Person ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatte und der Überführungsservice durch DELA beauftragt wurde. 1Verstirbt die versicherte Person nach Beginn des Versicherungsschutzes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so wird sie auf Kosten der DELA an den von den Angehörigen gewünschten Bestattungsort, der innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen muss, überführt. Die Kostenübernahme erfolgt nur dann, wenn die versicherte Person ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatte und der Überführungsservice durch DELA beauftragt wurde. |
BeitragsstabilitätGarantierte Beiträge geben Sicherheit vor Beitragserhöhungen. Bei Tarifen mit Sofortrabatt als Überschussbeteiligung steigen die Beiträge höchstens bis zum Beitrag vor der Überschussverrechnung. | garantierte Stabilität garantierte Stabilität |
Altersabhängige BeitragsbefreiungJeder Versicherer erlaubt seinen Kunden, zur Vermeidung einer Kündigung den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das reduziert die Versicherungsleistung. Der Schutz nach Beitragsfreistellung umfasst den Rückkaufswert. | ja, ab dem 65 . Lebensjahr ja, ab dem 65 . Lebensjahr |
Dynamik-OptionDie Beiträge sowie die Versicherungssumme können durch feste Intervalle gesteigert werden. Ohne einer erneuten Gesundheitsprüfung bzw. Wartezeit. | ja 1ja 1 |
Höchstalter bei VertragsabschlussDer Abschluss ist meist bis zum 75. Lebensjahr, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag oft auch bis zum Alter von 80 Jahren möglich. | 54 . Lebensjahr 54 . Lebensjahr |
Mindestalter bei VertragsabschlussManche Versicherer geben ein Mindestalter, etwa von 30 Jahren, vor. In der Regel ist der Abschluss aber auch schon in jüngeren Jahren möglich. | 18 . Lebensjahr 18 . Lebensjahr |
GesundheitsprüfungBei einigen Tarifen müssen die Kunden beim Vertragsschluss eine Erklärung zu ihrem Gesundheitszustand abgeben und erklären, dass innerhalb der vergangenen drei bis fünf Jahre bei ihnen bestimmte Krankheiten nicht aufgetreten sind. Zusätzliche Atteste vom Arzt sind nicht erforderlich. Irrelevant für den Versicherungsschutz sind Krankheiten, die erst nach Vertragsbeginn erstmalig aufgetreten sind. | keine Gesundheitsprüfung keine Gesundheitsprüfung |
Geltungsbereiche VersicherungsschutzViele Versicherungen gelten nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Es gibt aber auch Policen, bei der ein Todesfall im Ausland wegen der Überführungskosten zusätzlich erweitert werden muss. | weltweit weltweit |
Absicherungsleistung frei wählbarKunden können bei den Versicherungen Absicherungsleistungen frei wählen. Manche Gesellschaften arbeiten aber mit Höchstgrenzen, z. B. von 30.000 Euro. | ja ja |
MindestvertragslaufzeitViele Anbieter haben eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu drei Jahren, bevor voller Versicherungsschutz durch die Sterbe gilt. | keine Mindestlaufzeit keine Mindestlaufzeit |
KündigungsfristEine Sterbeversicherung kann in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch ein Jahr nach Vertragsbeginn. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn Beiträge steigen oder sich Leistungen verschlechtern. | monatlich monatlich |
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche KündigungsrechtDie ordentliche Kündigung einer Sterbegeldversicherung durch den Versicherer ist nicht möglich. | ja ja |
Telefonische ErstberatungDie telefonische Erstberatung hilft Ihnen die richtigen Ansprechpartner sowie in der Durchführung bzw. im Ablauf zu unterstützen | ja ja |
Vorsorgedokumente für den TodesfallVorsorgedokumente für den Todesfall, dies beinhalten z.B. das Testament, Nachfolgeregelung und weitere Rechtsfolgen. | ja ja |
Auslandsnotfall-ServiceManche Versicherer übernehmen im Rahmen der Sterbegeldversicherung die Kosten für die Rückführung eines Verstorbenen aus dem Ausland, sofern dies in den Vertragsbedingungen festgelegt ist. | ja ja |
WartezeitTarife, bei denen der Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, haben generell eine Wartezeit. | 24 Monate 24 Monate |
Wartezeit entfällt bei UnfalltodDie Wartezeit kann bei Unfalltod entfallen, wenn eine Wartezeit grundsätzlich besteht. | ja ja |
Regelung für TeilrückzahlungEine Teilrückzahlung findet statt, wenn der Tod innerhalb der Wartezeit eintritt. Wenn bei einem Tarif lange Wartezeiten bestehen, findet häufig auch eine geringere Teilrückzahlung statt. | Stirbt die versicherte Person innerhalb der Wartezeit, so werden wir 80 % der eingezahlten Prämien erstatten. Handelt es sich um eine Einmalprämie, so werden wir 90 % erstatten. Zinsen werden nicht gezahlt. Stirbt die versicherte Person innerhalb der Wartezeit, so werden wir 80 % der eingezahlten Prämien erstatten. Handelt es sich um eine Einmalprämie, so werden wir 90 % erstatten. Zinsen werden nicht gezahlt. |
Serviceleistung der VersicherungServiceleistung der Versicherung | gut gut |
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